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Lärmkartierung: Schienenverkehrslärm Nacht (LNight)

Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.

Simple

Date (Revision)
2022-06-15T01:00:00.000+02:00
Citation identifier
https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/1e41418d-edc3-4e4e-b7a1-39df028d5b6b
Purpose

Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Information der Öffentlichkeit und der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden (insbesondere Städte und Gemeinden). Basierend auf den Lärmkarten und den dazugehörigen Belastungsstatistiken sind im Zuge der Lärmaktionsplanung lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln und in einem Lärmaktionsplan festzuschreiben.

Status
Completed
Point of contact
  LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg - UIS-Geodatenmanagement, RIPS-Metadaten ( Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik )
Postfach 10 01 63 , Karlsruhe , Baden-Württemberg , 76231 ,
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt
Maintenance and update frequency
Continual
Update scope
Dataset
Maintenance note

Die Lärmkarten werden in der Regel alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert; beginnend ab dem Jahr 2007 (2012, 2017, 2022, 2027 etc.).

Keywords
  • Gesundheit

Keywords
  • oac: 610

Use constraints
Other restrictions
Other constraints

Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS " https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung "

Spatial representation type
Vector
Distance
10  meter
Language
Deutsch
Character set
UTF8
Topic category
  • Environment
Environment description

sonstige Anwendung

Description

Baden-Württemberg

Extent type code
Yes
Geographic identifier
Raumbezug des Datensatzes
N
S
E
W
thumbnail


Unique resource identifier
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
Topology level
Full planar graph
Geometric object type
Surface
Distribution format

Distributor

Distributor
  LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg - UIS-Geodatenmanagement, RIPS-Datenabgabe ( Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik )
Postfach 10 01 63 , Karlsruhe , Baden-Württemberg , 76231 ,
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
OnLine resource
https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml
OnLine resource
Geodaten-Download: Umgebungslärmkartierung 2022

Geodaten-Download: Umgebungslärmkartierung 2022 als Geopackage über ZIP-Download

Hierarchy level
Dataset
Statement

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen. In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

Description

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen.

In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

File identifier
1e41418d-edc3-4e4e-b7a1-39df028d5b6b XML
Metadata language
Deutsch
Character set
UTF8
Hierarchy level
Dataset
Date stamp
2026-04-14
Metadata standard name

ISO19115

Metadata standard version

2003/Cor.1:2006

Point of contact
  LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg - UIS-Geodatenmanagement, RIPS-Metadaten ( Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik )
Postfach 10 01 63 , Karlsruhe , Baden-Württemberg , 76231 ,
https://rips-metadaten.lubw.de/kontakt
 
 

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