Lärmkartierung: Straßenverkehrslärm Nacht (LNight)
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Simple
- Date (Revision)
- 2024-06-24T01:00:00.000+02:00
- Citation identifier
- https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/94a4ea4d-15c4-48c7-8572-d2c66b9ba242
- Purpose
-
Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Information der Öffentlichkeit und der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden (insbesondere Städte und Gemeinden). Basierend auf den Lärmkarten und den dazugehörigen Belastungsstatistiken sind im Zuge der Lärmaktionsplanung lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln und in einem Lärmaktionsplan festzuschreiben.
- Status
- Completed
- Maintenance and update frequency
- Continual
- Update scope
- Dataset
- Maintenance note
-
Die Lärmkarten werden in der Regel alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert; beginnend ab dem Jahr 2007 (2012, 2017, 2022, 2027 etc.).
- Keywords
-
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Gesundheit
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- Keywords
-
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oac: 650
-
- Use constraints
- Other restrictions
- Other constraints
-
Es gelten die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung für Daten des UIS " https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltinformationssystem/nutzungsvereinbarung "
- Spatial representation type
- Vector
- Distance
- 10 meter
- Language
- Deutsch
- Character set
- UTF8
- Topic category
-
- Environment
- Environment description
-
sonstige Anwendung
- Description
-
Baden-Württemberg
- Extent type code
- Yes
- Geographic identifier
- Raumbezug des Datensatzes
- Unique resource identifier
- EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
- Topology level
- Full planar graph
- Geometric object type
- Surface
- Distribution format
-
Distributor
- OnLine resource
- https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml
- OnLine resource
-
Geodaten-Download: Umgebungslärmkartierung 2022
Geodaten-Download: Umgebungslärmkartierung 2022 als Geopackage über ZIP-Download
- Hierarchy level
- Dataset
- Statement
-
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen. In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
- Description
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Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen den Umgebungslärm zu erfassen und in Form strategischer Lärmkarten darzustellen.
In Baden-Württemberg ist die LUBW für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen und der nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume sowie für die Kartierung des Flughafens Stuttgart zuständig. Die Ballungsräume (Städte mit mehr als 100.0000 Einwohnern) kartieren in ihrem Gebiet selbst. Für die Lärmkartierung der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
- File identifier
- 94a4ea4d-15c4-48c7-8572-d2c66b9ba242 XML
- Metadata language
- Deutsch
- Character set
- UTF8
- Hierarchy level
- Dataset
- Date stamp
- 2026-04-14
- Metadata standard name
-
ISO19115
- Metadata standard version
-
2003/Cor.1:2006
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