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Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
Institut für Epidemiologie (IfE)
Südufer 10
Greifswald - Insel Riems
Mecklenburg-Vorpommern
17493
Deutschland
poststelle@fli.de
https://www.fli.de
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Internetauftritt des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
09:00 - 15:00 Uhr MEZ
2023-11-06T11:05:25
ISO 19115:2003/19139
1.0
4326
EPSG
Tierseuchennachrichtensystem
1995-01-01
2011-02-14
1995-01-01
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Jedes Jahr treten in Deutschland eine Vielzahl anzeigepflichtiger Tierseuchen und meldepflichtiger Tierkrankheiten auf. Um diese wissenschaftlich auswerten und effektiv bekämpfen zu können sowie den nationalen und internationalen Berichtspflichten nachzukommen, wurde am Institut für Epidemiologie (IfE) in Wusterhausen das Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) entwickelt. Nutzer des TSN sind die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden in den Kreisen, den Ländern und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).Seit 1995 wird das TSN als bundesweit einheitliches elektronisches System zur Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen und seit 1997 auch für meldepflichtige Tierkrankheiten verwendet. Seitdem unterliegt das TSN einem dynamischen Entwicklungsprozess, wobei nicht zuletzt der kontinuierliche Dialog mit den Anwendern in den Veterinärämtern zu einer schrittweisen Optimierung der Datenqualität, des Funktionsumfangs und der Anwenderfreundlichkeit beigetragen hat. So geht das TSN bereits in seine dritte Generation.Während TSN 1.0 noch als reines Meldesystem konzipiert war, wurden bereits in seiner zweiten Generation moderne Internettechnologien, ein geographisches Informationssystem (GIS) sowie die ersten Werkzeuge für ein effektives Krisenmanagement integriert. Die aktuelle Version TSN 3.0 wurde nunmehr unter anderen in den folgenden Bereichen wesentlich erweitert: 1.In der Benutzerverwaltung: Für beide Komponenten von TSN (TSN-Online und TSNVeterinäramt) ist jetzt die Vergabe abgestufter Benutzerrechte durch die TSN-Beauftragtender Kreise bzw. Länder selbst möglich.2.In der Meldung von Tierseuchen: Die Meldung erfolgt jetzt ausschließlich Internet-basiert unter Verwendung eines sicheren Übertragungsprotokolls, wie es z.B. auch beim Internet-Banking verwendet wird.3.Im neu entwickelten Krisenmodul: Damit steht nun den Veterinärämtern eine Applikation zur Verfügung, die es im Seuchenfall ermöglicht, sämtliche seuchenrechtliche Maßnahmen zu planen und zu dokumentieren, die Gesamtzusammenhänge im Blick zu behalten und so eine effiziente Tierseuchenbekämpfung durchzuführen.4.Im Bereich der geografischen Informationssysteme: die diversen Funktionen des Karten-Explorers wurden erweitert und optimiert. Neu ist beispielsweise die Möglichkeit, das Seuchengeschehen auch über Google Maps und Google Earth darzustellen.
Friedrich-Loeffler-Institut
tsn@fli.de
Zuständige Veterinärbehörde
tsn@fli.de
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Animal health
Notifiable diseases
Livestock
Wild animals
Animal disease outbreak
inspireidentifiziert
National
Spatial scope
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Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen
GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
2008-06-01
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Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten
Dieser Datensatz kann gemäß der „Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes“ (http://www.gesetze-im-internet.de/geonutzv/) genutzt werden.
Es gilt die Einschränkung des Zugriffs auf personenbezogene Daten aufgrund des Datenschutzes.
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Startseite des Tierseuchennachrichtensystems
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
2010-12-08
Die Daten wurden mit dem EU-Validator geprüft; die Daten liegen noch nicht im entsprechenden INSPIRE Datenmodell vor.
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INSPIRE Data Specification on Agricultural and Aquaculture Facilities – Technical Guidelines
2013-12-10
nicht geprüft
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Gemäß der europäischen und nationalen Gesetzgebung sind die zuständigen Veterinärbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten verpflichtet, je nach Tierseuche/Tierkrankheit innerhalb eines definierten Zeitraums bestimmte Daten zu in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgetretenen Tierseuchenausbrüchen über das TSN zu melden.