Grenzen Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist:
1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2),
2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3).
Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks.
(2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet.
(3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt.
Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
INSPIRE
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- 7BC86FCC-7FBE-435C-AC7B-64A22237854C XML
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- Protocol
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-
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-
- Environment
- Oceans
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Classification of data and services
Coupled resource
Coupled resource
Classification of data and services
Coupled resource
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Keywords
-
GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
-
-
Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
-
Meeresregionen
-
-
Further legal basis
-
-
Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG)
-
-
UMTHES Thesaurus
Other keywords
- Keywords
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-
Zonierung
-
opendata
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- Theme
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ENVI
-
ENVI
-
Geographic coverage
Temporal reference
Temporal extent
Temporal extent
- Date (Publication)
- 2001-06-11T00:00:00.000+02:00
- Date (Revision)
- 2015-03-23T00:00:00.000+01:00
- Date (Revision)
- 2021-09-07T00:00:00.000+02:00
Quality and validity
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-
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer erstreckt sich vor der niedersächsischen Küste zwischen der Grenze zu den Niederlanden am Dollart und der Elbmündung bei Cuxhaven. Die Karte zeigt die Grenzen des Nationalparks und die Schutzzonen.
Die Zonierung regelt das "Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" (siehe Verweise).
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Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
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Quellenvermerk: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
- Access constraints
-
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- Access constraints
- Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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- 2025-11-17
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- Deutsch
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- UTF8
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