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  • Die Daten zeigen Ergebnisse zur Überwachung der Radioaktivität im Boden mithilfe der sogenannten "Insitu-Gammaspektrometrie". Mit dieser Messmethode lässt sich der Gehalt radioaktiver Stoffe auf und im Boden schnell und direkt vor Ort ermitteln, ohne Proben zur Analyse entnehmen zu müssen. Beiträge einzelner Radionuklide zur Gesamt-Gamma-Strahlung über dem Boden werden als Aktivität pro Fläche (Bequerel pro Quadratmeter) ermittelt. Diese Nuklide können unterschiedlich tief in den Boden eingedrungen sein und natürlichen (z.B. Ka-40, Pb-212, Pb-214) oder künstlichen Ursprungs (z.B. Cs-137, I-131, Co-60) sein. Die dargestellten Punkte repräsentieren die jeweilige Verwaltungseinheit (Gemeinde). Die Farbe des angezeigten Punktes gibt die Höhe der Cs 137 Aktivität in der entsprechenden Maßeinheit wieder. Zusätzliche Informationen zur Messung wie Probenahmedatum, Messstelle, Medium, Maßeinheit sowie Messwerte zu K 40 und I 131 erhalten Sie über den Mausklick auf den Punkt. Weitere Informationen zur Radioaktivität im Boden finden Sie im Jahresbericht 2011 zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung [<a href='http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2013090511044' target='new'>http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2013090511044</a>].

  • Das LUNG M-V betreibt ein Meßnetz mit z. Zt. 8 über das Land verteilten Sonden zur kontinuierlichen Messung der Gammaortsdosisleistung (ODL). Am Standort Stralsund erfolgt zusätzlich die kontinuierliche Bestimmung künstlicher aerosolgebundener Betaaktivitäten in der Luft. Da die Meßwerte der natürlichen Ortsdosisleistung und der aerosolgebundenen natürlichen Radioaktivität sowohl von geologischen als auch von meteorologischen Bedingungen abhängen, treten standortbedingte Schwankungen auf. Das System ermöglicht eine ständige und schnelle Erkennung von Abweichungen vom bekannten standortspezifischen Schwankungspegel, sowie eine aktuelle Verfolgung von Dosisleistungsverläufen, als auch eine kurzfristige rückwirkende Auswertung. Die Überwachungsdaten dienen der Interpretation und Beurteilung anderer Radioaktivitätsmeßnetze (z.B. KFÜ) sowie der aktuellen Ermittlung der Strahlensituation in Intensivfällen (z.B. tschernobylähnliche Ereignisse).

  • Im Rahmen der landesweiten Überwachung nach dem Strahlenvorsorgegesetz (StrVG,§3) sowie der anlagenbezogenen Überwachung am KKW Greifswald(KGR) [nach AtG; StrlSchV] werden durch das LUNG MV als Landesmeßstelle bzw. Amtliche Meßstelle im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Radioaktivitätsuntersuchungen in Umweltmedien bzw.-messungen in der Umgebung durchgeführt. Die Beprobungen und Messungen erfolgen nach festgelegten Überwachungsprogrammen orts-, zeit- und medienbezogen und können gegebenenfalls der jeweiligen aktuellen Lage angepaßt werden (Normal- und Intensivbetrieb). Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung erfolgt weiterhin eine Kontrolle von ausgewählten Emissions- und Immissionsparametern aus dem Meßnetz der EWN (KGR) mittels Kernanlagenfernüberwachung. Detaillierte Informationen unter "Strahlenschutzvorsorgegesetz [StrVG] - Landesweite Überwachung", "Emissions- und Immissionsüber- wachung kerntechnischer Anlagen" und "Kernanlagenfernüberwachung".

  • Nach § 3 StrVG werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) durch die einzelnen Bundesländer Radioaktivitätsuntersuchungen in Böden, Pflanzen, Gras, Lebens- und Futtermitteln, Grund-, Trink- und Oberflächenwasser, in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen durchgeführt. Für die im einzelnen im Normalbetrieb durchzuführenden Probenmessungen wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) allen Bundesländern ein Mengengerüst für die entsprechenden Umwelt- bereiche vorgegeben. Die Festlegung der Probeentnahmepunkte erfolgte auf der Grundlage dieses Mengenschlüssels sowie des am jeweiligen Ort vorhandenen Spektrum an o.a. Umweltmedien. Die Beprobungen werden nach einem festgelegten Probenentnahmeplan [PEP] -medienspezifisch- durchgeführt. Die Probeentnahmepläne sind so konzipiert, daß sie möglichst flächendeckend und gleichmäßig über das Jahr verteilt, die Entnahme repräsentativer Proben aller Umweltbereiche ermöglicht.

  • Der Genehmigungsinhaber einer kerntechnischen Anlage ist laut "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)" für die Überwachung und Bilanzierung von Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus seiner Anlage nach Art und Höhe der Radioaktivität verantwortlich. Darüber hinaus hat er Messungen in der Umgebung seiner Anlage (Immissionsüberwachung) durchzuführen. Unabhängig von den vom Betreiber durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erfolgen Kontrollen in der Umgebung durch unabhängige/amtliche Meßstellen mittels eigener Überwachungsprogramme. In diesen Programmen sind Probeentnahme- und Meßorte,Kontrollmedien sowie Meß- und Probeentnahmeintervalle festgelegt. Die Ergebnisse der Überwachung werden in Quartals- und Jahresberichten dokumentiert und der zuständigen Aufsichtbehörde übergeben.

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