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  • Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge. Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt. Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen/ -studien/ -untersuchungen Prüfung und Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen zu Umweltverträglichkeitsstudien, die im Rahmen von Vorhaben vorgelegt werden.

  • Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 34,6 ha und ist zu großen Teilen mit Wald bestockt. Schutzgebiete sind nicht betroffen.

  • Im UVP-Portal werden laufende Genehmigungsverfahren vorgestellt, bei denen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Stellung genommen werden kann. Die Vorhaben liegen dabei nicht notwendigerweise in Niedersachsen, betreffen aber direkt oder indirekt das Land Niedersachsen. Diese Beschreibung erfolgt durch die Koordinierungsstelle GDI-NI bis zu dem Zeitpunkt, bis die verantwortliche Stelle selbst Metadaten bereitstellt.

  • Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 32,5 ha. Die geplante Laufzeit für den Tagebau wird voraussichtlich 45 Jahre betragen. Schutzgebiete sind nicht betroffen.

  • Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.

  • Die Deutsche Bahn beabsichtigt die Gleiserneuerung zwischen Neddemin und Altentreptow. Der jetzige Zustand der Gleisanlagen entspricht nicht mehr den Erfordernissen des Bahnverkehrs auf dieser Strecke. Die vorgesehene Gleiserneuerung dient der Erhaltung, der Verfügbarkeit des Gleises, der Erhöhung, der Betriebssicherheit des Gleises sowie der Wiedererlangung einer Streckengeschwindigkeit von 120 km/h für Personenzüge. Die Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach UVPG wurden mittels einer Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt. Das Vorhaben befindet sich in einem ökologisch sensiblen Landschaftsraum des Landschaftsschutzgebietes "Tollensetal".

  • Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.

  • Bedienungsanleitungnleitung für den UVP-Editor (IGE-NG) im UVP-Verbund Portal.

  • Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVP-V Bergbau ermittelt. Die Vorhabensfläche besitzt eine Größe von 60 ha. Es werden ausschließlich intensive Ackerflächen in Anspruch genommen. Schutzgebiete sind nicht betroffen. .

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