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  • Aufbereitung der Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete und ihrer Schutzzonen in Sachsen in die Datenschablone PAREA_D für den Upload in das Berichtsportal WasserBLIcK zur Aufnahme in den bundesweiten Datenbestand.

  • Die Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) und die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) des NATURA 2000 - Netzwerkes werden dargestellt. Die Darstellung der FFH-Gebiete erfolgt auf der Grundlage der Gebietsgrenzen der FFH-Grundschutzverordnungen. Die Ansprechpartner sind Melanie Kittel für FFH und Heiner Blischke für SPA.

  • Karte der anerkannten LEADER-Gebiete in der EU-Förderperiode 2023-2027

  • Das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Das sind Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wurde am 03. Dezember 2020 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben und gilt zum 31. Dezember 2020.

  • Sach- und Geometriedaten zu FFH-Feinmonitoringflächen der Lebensraumtypen gemäß bundeseinheitlichem Kartier- und Bewertungsschlüssel

  • Dokumentation der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Einführungserlasses zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und des Gesetzes zur Erleichterung des Wiederaufbaus sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 14.11.2002 sowie des zweiten Gesetzes zur Änderung des SächsWG vom 18.10.2004 Die Überschwemmungsgebiete für die Gewässer I. und II. Ordnung werden nach § 76 WHG ermittelt und nach § 72 SächsWG festgesetzt.

  • Der hier bereitgestellte landesweite GIS-Datenbestand umfasst die oberirdischen Haupteinzugsgebiete des sächsischen Gewässernetzes. Diese werden vorwiegend auf Grundlage orografisch bestimmter Wasserscheiden ermittelt. In anthropogen stark überprägten Einzugsgebieten werden weitere Informationen hinzugezogen. Der Datenbestand der oberirdischen Einzugsgebiete basiert auf den Informationen der TK10 (Stand 1995) und wird kontinuierlich auf Grundlage des sächsischen Gewässernetzes, dem DGM2 und Vor-Ort-Kontrollen qualifiziert und ergänzt. Die Hauptflussgebiete in Sachsen von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Weißer Elster, Spree und Lausitzer Neiße werden aus den Teileinzugsgebieten gebildet. Die Daten sind mit dem beim LfULG geführten Wasserlaufverzeichnis und den GIS-Daten der Fließ- und Standgewässer stimmig. An den Landesgrenzen erfolgen Abstimmungen mit den benachbarten Bundesländern sowie mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen.

  • Das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Das sind Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wurde am 03. Dezember 2020 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben und gilt zum 31. Dezember 2020.

  • Flurneuordnungsverfahren im ländlichen Raum

  • WFS mit Daten zur Tierhaltung im Freistaat Sachsen gemäß 4. BImSchV. Unterschieden wird u. a. zwischen Rinder-, Schweine- und Geflügelzucht sowie danach, ob diese Anlagen von der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Industrieemissionsrichtlinie) betroffen sind.