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WMS Jagdrecht Stadt Bremen

Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Jagdbezirke und befriedete Bezirke der Stadtgemeinde Bremen.


Jagdbezirke:

Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke (§ 7 BJagdG) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 8 BJagdG) vgl. § 4 BJagdG. Die beiden Gesetze regeln auch, wie die Flächen zu berechnen sind, was einbezogen wird und wie die Reviergrenzen, z.B. an einer Straße, festgelegt werden.


Das Jagdrecht (unabdingbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden) darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden.


1.) Eigenjagd(bezirk):

Ein solcher besteht, wenn die zusammenhängende Grundfläche (land- forst-, fischereiwirtschaftl. nutzbar) mind. 75 Hektar beträgt und im Eigentum einer Person o. Personengemeinschaft steht (§ 7 BJagdG).


2.) Gemeinschaftsjagd(bezirk):

Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht immer dann, wenn die Größe eines Eigenjagdbezirkes (75 Hektar, innerhalb einer Gemeinde) nicht erreicht wird, da sich diese Bezirke zusammenschließen müssen. Es können auch Eigenjagdbezirke auf Wunsch aufgenommen werden. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk muss mind. 250 Hektar (inkl. befriedeter Bereiche) umfassen. Alle Eigentümer sind Mitglied in der entsprechenden Jagdgenossenschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), der auch die Ausübung des Jagdrechts zusteht, vgl. Art. 9 LJagdG zu § 8 BJagdG.


Befriedete Bezirke:

Befriedete Flächen sind dort gegeben, wo kraft Gesetzes die Jagd nicht ausgeübt wird, der Bereich also befriedet ist. Dies ist z.B. bzgl. Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auf Friedhöfen oder in Schaugehegen, etc. in Bremen der Fall. Lehnt ein Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ab, kann er ebenfalls einen Antrag auf Befriedung stellen. Die untere Jagdbehörde kann entspr. Flächen „befrieden“. (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG).


1.) Befriedete Flächen mit Erlaubnis zur beschränkten Jagd:

Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, in befriedeten Bezirken (z.B. Friedhöfe) oder auf Flächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, die aber -auf Antrag o. von Amts wegen- befriedet wurden, ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann durch die untere Jagdbehörde gestattet werden (vgl. §§ 6, 6a BJagdG i.V.m. Art. 7 ff LandJG).


2.) Befriedete Flächen ohne Erlaubnis zur Jagdausübung:

Dass die Jagd auf befriedeten Flächen nicht ausgeübt wird, ist der Regelfall.


3.) Sonderflächen der Jagdbezirke:

Dies ist keine jagdrechliche Begrifflichkeit.

Hier sind lediglich befriedete Bezirke (siehe dort) besonders hervorgehoben.

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Identification info

Alternate title

WMS Jagdrecht der Stadtgemeinde Bremen

Date (Creation)
2021-02-24T00:00:00.000+01:00
Date (Revision)
2023-09-20T00:00:00.000+02:00
Custodian
  Landesamt GeoInformation Bremen - Koordinierungsstelle GDI-FHB
28043 Bremen , Lloydstr. 4 , Bremen , Bremen , 28217 , DEU
Point of contact
  Stadtgemeinde Bremen, Ordnungsamt
Stresemannstraße 48 , Bremen , Bremen , 28207 ,
Update scope
Service
Maintenance note

Für die Aktualität der Daten nutzen Sie bitte den Verweis zur Geodatensatzbeschreibung.

Service Classification, version 1.0

  • infoMapAccessService

UMTHES Thesaurus

  • Jagdrecht
  • Bundesjagdgesetz
  • Jagdgenossenschaft

GEMET - Concepts, version 3.1

  • Jagdrevier
  • Jagd
Use constraints
Other restrictions
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Creative Commons Namensnennung (CC-BY)

Other constraints

Quellenvermerk: Ordnungsamt der Stadtgemeinde Bremen

Other constraints

{"id":"cc-by","name":"Creative Commons Namensnennung (CC-BY)","url":" https://www.opendefinition.org/licenses/cc-by","quelle":"Ordnungsamt der Stadtgemeinde Bremen"}

Access constraints
Other restrictions
Other constraints
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
Service Type
view
Service Version

OGC:WMS 1.3.0

Service Version

OGC:WMS 1.1.1

Extent type code
Yes
Geographic identifier
Bremen (040110000000)
N
S
E
W
thumbnail


Code
040110000000
Coupling Type
Tight

Contains Operations

Operation Name

GetCapabilities

Distributed Computing Platforms
Web services
Connect Point
https://geodienste.bremen.de/wms_jagd?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities
Operates On
  • Jagdrecht der Stadtgemeinde Bremen
Unique resource identifier
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
Distribution format
OnLine resource
Dienst "WMS Jagdrecht Stadt Bremen" (GetCapabilities) ( OGC Web Map Service )
File identifier
775E6A16-7549-4BC0-870B-40AA3E02682B XML
Metadata language
Deutsch
Character set
UTF8
Hierarchy level
Service
Hierarchy level name

service

Date stamp
2026-04-28
Metadata standard name

ISO19119

Metadata standard version

2005/PDAM 1

Point of contact
  Stadtgemeinde Bremen, Ordnungsamt
Stresemannstraße 48 , Bremen , Bremen , 28207 ,
 
 

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WMS Jagdrecht der Stadtgemeinde Bremen

Spatial extent

N
S
E
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Keywords

GEMET - Concepts, version 3.1
Jagd Jagdrevier
Service Classification, version 1.0
infoMapAccessService
UMTHES Thesaurus
Bundesjagdgesetz Jagdgenossenschaft Jagdrecht

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