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  Kompensationsflächen Kreis Mettmann

Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
 
Citation proposal
(2011) . Kompensationsflächen Kreis Mettmann. https://gdk.gdi-de.org/geonetwork/srv/api/records/443ac629-b710-4975-b479-5379eda5f53d
 

Simple

Date ( Creation )
2011-01-03
Date ( Publication )
2011-07-15
Date ( Revision )
2024-06-04
Identifier
Kompensationsflaechen KME

  Point of contact

Kreis Mettmann - Svenja Krone (Planungsamt )  
Goldberger Str. 30 Mettmann NRW 40822 Deutschland

  02104/ 99-2818  
Keywords ( Theme )
  • Kompensationsflächen
  • Ausgleichsflächen
  • Geoportal
  • Ausgleich
  • KomKat
  • Komkat
  • Kompensationsflächenkataster
Use limitation
Die Daten unterliegen dem Urheberrecht. Jede Vervielfältigung bedarf einer Genehmigung des Kreises Mettmann.
Access constraints
Copyright
Spatial representation type
Vector
Metadata language
English
Topic category
  • Planning cadastre
  • Environment
N
S
E
W


Geographic identifier
Kreis Mettmann
Hierarchy level
Dataset
Statement
Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV vom 6.4.2001 III 6-601.02.00.05 die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde. Für die Aufnahme der Ausgleichsflächen in das Kompensationsflächenkataster gelten folgende Kriterien: -- Kompensationsflächen ab einer Größe von 500 m², -- Kompensationsflächen ab einer Größe von 500 m², die innerhalb der B-Pläne bzw. am Ort des Eingriffs liegen, wenn sie im räumlich oder ökologisch funktionalen Zusammenhang zum Außenbereich liegen. -- Kompensationsflächen, die eine wichtige ökologische Funktion im bebauten Innenbereich erfüllen werden, z.B. als Trittstein im Biotopverbund, als Rückzugsraum für Flora und Fauna. -- Kompensationsflächen, die gesplittet sind, aber in ihrer Gesamtheit mindestens 500m² erreichen und räumlich und/oder funktional im Zusammenhang stehen. -- Kompensationsflächen, die 500 m² sind, aber von einer besonderen ökologischen Bedeutung oder sehr kostenintensive Maßnahmen sind, z.B. Anlage, Renaturierung, Wiederherstellung von naturnahen stehenden und fließenden Gewässern, Entsiegelung, besondere Qualität und Bedeutung von Aufforstungen, Anpflanzungen z.B. für den Biotopverbund. Darüber hinaus werden die bei der ULB erfassten Kompensationsflächen aus den Einzelbauanträgen mit folgenden Schwellenwerten aufgenommen: -- Hecken und Alleen, die länger als 50 m sind oder -- Gesamtkosten von mehr als 5.000 € umfassen.

gmd:MD_Metadata

File identifier
443ac629-b710-4975-b479-5379eda5f53d   XML
Metadata language
German
Character set
UTF8
Hierarchy level
Dataset
Hierarchy level name
environment
Date stamp
2024-06-06

  Point of contact

Kreis Mettmann - Sonja Scherschel (Vermessungs- und Katasteramt )  
Goethestr. 23 Mettmann NRW 40822 Deutschland

  02104/ 99-2468  
 
 

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