Kompensationsflächen Kreis Mettmann
Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
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Citation proposal
(2011) . Kompensationsflächen Kreis Mettmann. https://gdk.gdi-de.org/geonetwork/srv/api/records/443ac629-b710-4975-b479-5379eda5f53d |
- Identification
- Distribution
- Quality
- Spatial rep.
- Ref. system
- Content
- Portrayal
- Metadata
- Md. constraints
- Md. maintenance
- Schema info
Identification
Data identification
Citation
- Date ( Creation )
- 2011-01-03
- Date ( Publication )
- 2011-07-15
- Date ( Revision )
- 2024-06-04
- Identifier
- Kompensationsflaechen KME
Point of contact
- Keywords ( Theme )
-
- Kompensationsflächen
- Ausgleichsflächen
- Geoportal
- Ausgleich
- KomKat
- Komkat
- Kompensationsflächenkataster
- Use limitation
- Die Daten unterliegen dem Urheberrecht. Jede Vervielfältigung bedarf einer Genehmigung des Kreises Mettmann.
- Access constraints
- Copyright
- Spatial representation type
- Vector
- Metadata language
- English
- Topic category
-
- Planning cadastre
- Environment
N
S
E
W
))
- Geographic identifier
- Kreis Mettmann
Quality
Data quality
- Hierarchy level
- Dataset
- Statement
- Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV vom 6.4.2001 III 6-601.02.00.05 die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde. Für die Aufnahme der Ausgleichsflächen in das Kompensationsflächenkataster gelten folgende Kriterien: -- Kompensationsflächen ab einer Größe von 500 m², -- Kompensationsflächen ab einer Größe von 500 m², die innerhalb der B-Pläne bzw. am Ort des Eingriffs liegen, wenn sie im räumlich oder ökologisch funktionalen Zusammenhang zum Außenbereich liegen. -- Kompensationsflächen, die eine wichtige ökologische Funktion im bebauten Innenbereich erfüllen werden, z.B. als Trittstein im Biotopverbund, als Rückzugsraum für Flora und Fauna. -- Kompensationsflächen, die gesplittet sind, aber in ihrer Gesamtheit mindestens 500m² erreichen und räumlich und/oder funktional im Zusammenhang stehen. -- Kompensationsflächen, die 500 m² sind, aber von einer besonderen ökologischen Bedeutung oder sehr kostenintensive Maßnahmen sind, z.B. Anlage, Renaturierung, Wiederherstellung von naturnahen stehenden und fließenden Gewässern, Entsiegelung, besondere Qualität und Bedeutung von Aufforstungen, Anpflanzungen z.B. für den Biotopverbund. Darüber hinaus werden die bei der ULB erfassten Kompensationsflächen aus den Einzelbauanträgen mit folgenden Schwellenwerten aufgenommen: -- Hecken und Alleen, die länger als 50 m sind oder -- Gesamtkosten von mehr als 5.000 € umfassen.
Metadata
Metadata
- File identifier
- 443ac629-b710-4975-b479-5379eda5f53d XML
- Metadata language
- German
- Character set
- UTF8
- Hierarchy level
- Dataset
- Hierarchy level name
- environment
- Date stamp
- 2024-06-06
Point of contact
Kreis Mettmann
-
Sonja Scherschel
(Vermessungs- und Katasteramt )
Goethestr. 23
Mettmann
NRW
40822
Deutschland
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