Störfall
Für Betriebe und Anlagen, in denen besonders gefährliche Stoffe oder Gefahrstoffe in großen Mengen gehandhabt werden, werden über die üblichen Umweltschutzbestimmungen hinaus zusätzliche umfangreiche Sicherheits-, Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen gefordert.
Auf Grund der Chemiestandorte mit ihren vielfältigen Produktlinien, Stoffkreisläufen und Technologien besitzt die Störfallvorsorge in Sachsen-Anhalt eine erhebliche Bedeutung.
Die Fachbehörde erarbeitet die technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen für den Vollzug des Störfallrechts und die entsprechende EU-Berichterstattung.
Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten:
- Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie und der Störfall-Verordnung,
- Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen,
- gutachterliche Tätigkeit hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen der Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG,
- zentrale Erfassung, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen,
- Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und
- Wahrnehmung der EU-Berichterstattung (Zuständigkeitsverordnung).
Eine Recherche für die Kategorie "Technisches Versagen" in der Datenbank des LAU "Schadensereignisse" ergab, dass insbesondere nicht ausreichende Werkstoffeigenschaften (Korrosion, Materialfehler, Materialermüdung) zu Schäden führten. Aber z. B. auch der Ausfall der Elektroenergieversorgung kann zu erheblichen Gefährdungen führen. "Unbekannte Ursachen" sind primär bei Bränden zu verzeichnen, bei denen ein mutwilliges Fremdverschulden nicht von vornherein auszuschließen ist. Die meisten Schadensereignisse werden durch "Menschliches Versagen" verursacht. Dabei handelt es sich häufig um nicht fachgerechtes Vorgehen bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, organisatorische Fehler, unsachgemäße Anlagenbedienung und unzulässiger Umgang mit Stoffen. Auch nicht sachgerechte Transportvorgänge (Straße/Schiene) erforderten den Einsatz der Umweltbehörden. Derartige Schadensereignisse erscheinen besonders problematisch, da sie an beliebigen Orten, auch inmitten von Wohngebieten, eintreten können. Vorsorge-Maßnahmen lassen sich nur bedingt planen. Diese Tatbestände fanden in der Seveso-II-RL (967/82/EG) bzw. in deren Umsetzung als Störfall-VO 2000 durch die Einführung eines Umweltsicherheitsmanagement in einem Betriebsbereich seine Auswirkung.
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. Störfall. https://gdk.gdi-de.org/geonetwork/srv/api/records/5A664BB9-95ED-49B9-9AA6-EC6937D1B4E9 |
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