Gebietskulisse Erosionsgefährdung gemäß DGLG für Schleswig-Holstein
Im Zusammenhang mit Gebietskulissen des Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) werden nur Flächen dargestellt, die nach diesem Gesetz relevant sind. Darunter fallen Flächen, die unter Zugrundelegung der standortabhängigen Erosionsgefährdung und der Schutzwirkung von Windhindernissen einer sehr hohen Winderosionsgefährdung der Stufe 5 nach DIN 19706 unterliegen, sowie Flächen, die unter Zugrundelegung der Hangneigung, der Feinbodenart des Oberbodens und eines Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors von 50 einer hohen oder sehr hohen natürlichen Wassererosionsgefährdung der Stufen Enat4 oder Enat 5 nach DIN 19708 (2005-02) unterliegen Die entsprechenden Flächen unterliegen den Bestimmungen des DGLG, insbesondere nach § 3, Absatz 1, Punkt 1 (Umwandlungsverbot) und nach § 3, Absatz 4 (Wiederherstellung einer Grünlandnarbe). Die genannten Erosionsgefährdungsstufen gelten für die Flächenbezugsgröße Feldblock. Dieser kann aus mehreren Teilflächen oder Schlägen bestehen, die unterschiedlich und/oder von mehreren Landwirten bewirtschaftet werden können. Für diese Teilflächen können sich andere Erosionsgefährdungsstufen ergeben. Der Layer ist sichtbar im Maßstabsbereich von 1:5.000 bis einschließlich 1:50.000. Optimaler Maßstab ist 1:10.000.
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(2024) . Gebietskulisse Erosionsgefährdung gemäß DGLG für Schleswig-Holstein. https://gdk.gdi-de.org/geonetwork/srv/api/records/6fab3a09-0cbe-4ad3-a1d4-2c2711523569 |
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- DIN 19708
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- Bodengefährdung
- DIN 19706
- Winderosion
- Erosionsgefärdung
- Erosion
- Bodenerosion
- Bodenschutz
- Dauergrünlanderhaltungsgesetz
- DGLG
- Umwandlungsverbot
- Umbruchverbot
- Wassererosion
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- AGRI
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S
E
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- 2024-01-31T00:00:00.000+01:00
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- Ermittlung der Winderosionsgefährdung von Feldblöcken Der Feldblock wird in Rasterzellen von 12,5 x 12,5 m Größe aufgeteilt. Für jede Rasterzelle wird die natürliche Erosionsgefährdung in Anlehnung an DIN 19706 ermittelt. Die standortabhängige Winderosionsgefährdung wird ermittelt, indem für jede Rasterzelle die Stufen der Erodierbarkeit des Bodens und des Jahresmittels der Windgeschwindigkeit miteinander kombiniert werden. In einem zweiten Schritt wird die Schutzwirkung von Windhindernissen in Abhängigkeit von der Häufigkeit der acht Hauptwindrichtungen im Zeitraum von Februar bis Mai ermittelt. Die Klassifikation in eine Winderosionsgefährdungstufe erfolgt durch Kombination der standortabhängigen Winderosionsgefährdung mit der Schutzwirkung von Windhindernissen. Die Ergebnisse werden anschließend durch Bildung des Medianes aller zu einem Feldblock gehörenden Rasterzellen auf die Feldblockebene übertragen. Für Teilflächen/Schläge eines Feldblockes können sich nach diesem Verfahren andere Mediane ergeben. Ermittlung der Wassererosionsgefährdung von Feldblöcken Der Feldblock wird in Rasterzellen von 10 x 10 m Größe aus dem digitalen Geländemodell des Amtlichen Topographischen Informationssystems aufgeteilt. Für jede Rasterzelle wird die natürliche Erosionsgefährdung in Anlehnung an DIN 19708 berechnet. Bei der Berechnung der Wassererosionsgefährdung werden die Bodenerodierbarkeit (Faktor K) und für den Oberflächenabfluss die Hangneigung (Faktor S) berücksichtigt. Ergänzend wird ein pauschaler Wert von 50 für den Oberflächenabfluss und die Regenerosivität (Faktor R) angesetzt. Der K-Faktor wird für jede Rasterzelle aus Angaben zur Feinbodenart des Oberbodens gemäß DIN 19708 bestimmt. Die Feinbodenart des Oberbodens wird aus den Daten der Bodenschätzung abgeleitet. Der Wert für S ergibt sich für jede Rasterzelle aus der Hangneigung, die aus dem digitalen Geländemodell des Amtlichen Topographischen Informationssystems im 10-Meter-Raster ermittelt wird. Durch die Kombination der ermittelten K-, S- und R-Faktoren ergibt sich die Wassererosionsgefährdung jeder einzelnen Rasterzelle. Die Ergebnisse werden anschließend durch Bildung des arithmetischen Mittelwertes aller zu einem Feldblock gehörenden Rasterzellen auf die Feldblockebene übertragen.
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