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  Naturräumliche Regionen und Unterregionen in Niedersachsen

Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
 
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. Naturräumliche Regionen und Unterregionen in Niedersachsen. https://gdk.gdi-de.org/geonetwork/srv/api/records/8041A42ECDA84A44AE0F34B525D2B743
 
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  • SDS

INSPIRE

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File identifier
8041A42ECDA84A44AE0F34B525D2B743   XML
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dataset Dataset
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code
https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu.nlwkn.csw/8041A42ECDA84A44AE0F34B525D2B743
Metadata language
ger German
Spatial representation type
vector Vector
Encoding
Projection
code
4647
 

Classification of data and services

Topic category
  • Biota
  • Environment
 

Classification of data and services

Coupled resource
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Coupled resource
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Keywords

GEMET - INSPIRE themes, version 1.0 ( Theme )
  • Biogeografische Regionen
Spatial scope ( Theme )
  • Regional
Semantischer Netzwerk Service (SNS) ( Theme )
  • Naturraum
  • Naturschutz
Other keywords
Keywords ( Theme )
  • INSPIRE
  • inspireidentifiziert
  • opendata
Keywords ( Theme )
  • Fachbehörde für Naturschutz
  • NLWKN
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
 
 

Geographic coverage

N
S
E
W


 

Temporal reference

Temporal extent
Temporal extent
Date ( Creation )
1993-10-27
Date ( Revision )
2021-04-27
 

Quality and validity

Lineage

Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1.März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen durch Ersatzmaßnahmen in dem betroffenen Naturraum zu kompensieren. "Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist." (§ 15 Abs. 2 Satz 3). Ersatzzahlungen sind nach § 15 Abs. 6 BNatSchG möglichst für Maßnahmen in dem vom Eingriff betroffenen Naturraum einzusetzen.

Nach der Einzelbegründung zu § 15 Abs. 2 des Entwurfs des BNatSchG (Bundestagsdrucksache 16/12274, S. 57), orientiert sich der Begriff "Naturraum" an der naturräumlichen Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in 69 naturräumliche Haupteinheiten, wie sie vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlicht wurde (http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/Naturraeume_Deutschlands.pdf).

In Niedersachsen werden an deren Stelle die bereits Anfang der 1980er-Jahre (z.B. DRACHENFELS et al. 1984) eingeführten Naturräumlichen Regionen 1 bis 9 zugrunde gelegt, im Wesentlichen in der Abgrenzung, wie sie seit 1993 für naturschutzfachliche Aufgaben (z.B. Rote Listen, Landschaftsplanung) verwendet wird (NLÖ 1993). Diese Regionen entsprechen im Prinzip den naturräumlichen Haupteinheiten des BfN, die erstmalig 1994 veröffentlicht wurden (SSYMANK 1994), unterscheiden sich aber in einigen Bereichen.

Eine Neuerung gegenüber der bisherigen Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist die Erweiterung der Region 1 jenseits der Ostfriesischen Inseln bis zur Grenze der 12-Seemeilen-Zone, begründet durch die Bedeutung der Meeresflächen für Natura 2000 und durch das Erfordernis der Prüfung und Kompensation verschiedener Projekte in diesen Bereichen (insbesondere Bau von Windkraftanlagen und Leitungen).

In der vorliegenden Karte werden vier der neun Regionen in jeweils zwei Untereinheiten unterteilt. Diese Untereinheiten sind nicht für die Eingriffsregelung relevant, sondern betreffen andere fachliche Fragestellungen.

Rote-Liste-Regionen

In einigen Roten Listen der in Niedersachsen gefährdeten Arten werden die Gefährdungskategorien neben einer Gesamteinstufung für das Land auch regionalisiert angegeben. Dabei bilden die Regionen 1 bis 6 das niedersächsische Tiefland (T), die Regionen 7, 8 und 9 das Hügel- und Bergland (H ). Die Küste (K) wird in einigen Roten Listen gegenüber dem restlichen Tiefland gesondert bewertet. Das Tiefland kann außerdem in einen Westteil (Regionen 2 und 4) und einen Ostteil (Regionen 3, 5 und 6) unterteilt werden. Dies ist für Rote Listen von Bedeutung, da sich Bestandssituation und Gefährdungen einiger Biotoptypen und vieler Arten in den Naturräumen westlich und östlich der Weser deutlich unterscheiden. Bei denjenigen Roten Listen, die keine gesonderte Einstufung für die Küste enthalten, zählt diese zum westlichen Tiefland (sofern das Tiefland unterteilt wird).

Die Region 7 bildet den Übergang zwischen Tiefland und Hügel-/Bergland. Sie wird dem Hügel- und Bergland zugeordnet, weil die vorherrschenden Lössböden ebenso die Becken und schwach geneigten Hänge des angrenzenden Weser-Leineberglands prägen und weil die Börden zahlreiche Hügel aus Kalk-, Ton- und Sandgesteinen aufweisen, die Lebensräume typischer Biotope und Arten des Berglands sind (s.o.). Dagegen fehlen die für das nördlich anschließende Tiefland kennzeichnenden nährstoffarmen Sandböden und Moore weitgehend. Daher entspricht die Gefährdungssituation bei den meisten Arten und Biotoptypen mehr der des Berglands als des Tieflands.

Biogeographische Regionen

Bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie sind auf europäischer Ebene die sog. "biogeographischen Regionen" von Bedeutung. Nach der Naturraumgliederung des BfN gehören in Niedersachsen die Naturräumlichen Regionen 1 bis 4, 5.1, 6 und 7 zur atlantischen biogeographischen Region, die Einheiten 5.2, 8 und 9 zur kontinentalen biogeographischen Region, wobei sich die Abgrenzungen des BfN von den niedersächsischen Regionen im Detail unterscheiden (vgl. oben stehender Link).

Region 1 "Niedersächsische Nordseeküste und Marschen"

Unterregion 1.1 "Deutsche Bucht": Sie umfasst den in der niedersächsischen 12-Seemeilen-Zone gelegenen Teil der naturräumlichen Haupteinheit "Deutsche Bucht" (D70 des BfN). Die Grenze zur Unterregion 1.2 verläuft nördlich der Inseln im Bereich der Seekarten-Nulllinie, also zwischen den Wattflächen und dem ständig wasserbedeckten Sublitoral. Da diese Linie durch Sedimentverlagerungen dynamischen Veränderungen unterliegt, muss die Unterregionsgrenze bei Betrachtung in größeren Maßstäben jeweils den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Abweichend von der Abgrenzung der Haupteinheit D70 werden die großen Rinnen der äußeren Ems, Jade und Weser sowie einiger Seegats der Unterregion 1.2 zugeordnet, da sie Bestandteile des Wattenmeeres sind.

Unterregion 1.2 "Watten und Marschen": Sie besteht aus dem Wattenmeer mit Wattflächen, Wattrinnen, Düneninseln und Salzwiesen, den Ästuaren von Ems, Weser und Elbe sowie den eingedeichten Marschen, die heute überwiegend von Grünland, Acker und Siedlungsflächen geprägt werden. Auf dem Festland werden die Grenzen zwischen den Marschen und den angrenzenden Naturräumlichen Regionen durch die Reichweite des Tideeinflusses in den Flüssen und durch die Verbreitung von Marschböden bestimmt, also von Standorten, die (zumindest vor der Eindeichung) unter dem Einfluss von Hochfluten des Meeres entstanden sind.

Region 2 Ostfriesisch-Oldenburgische Geest

Diese Region besteht einerseits aus Grundmoränenplatten mit Ackerflächen, Siedlungen, den landschaftstypischen Wallhecken und wenigen Wäldern, andererseits aus ausgedehnten, heute überwiegend kultivierten oder in Abtorfung befindlichen Mooren.

Region 3 Stader Geest

Die Stader Geest liegt im Dreieck zwischen Weser- und Elbeästuar und grenzt im Osten an die hügeliger ausgeprägte Lüneburger Heide, im Süden an das Allertal. Kennzeichnend sind die flachwelligen Grundmoränengebiete der Wesermünder, Zevener und Achim-Verdener Geest sowie die moorreichen Flussniederungen von Hamme, Oste und Wümme. Typisch ist der oft kleinräumige Wechsel von Acker-, Grünland-, Wald- und Moorgebieten.

Region 4 Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung

Die sü

Denominator
50000
 

Conformity

Conformity
Conformity
 

Conformity

Conformity
Conformity
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Die Qualität der Daten entspricht den Durchführungsbestimmungen.
Explanation
Die Qualität der Daten entspricht den Datenspezifikationen.
 

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Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig.
Access constraints
{"id":"dl-by-de/2.0", "name": "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", "url": "https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0", "quelle": "Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)"}
Access constraints
Nutzungsbedingungen: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Die Namensnennung lautet: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
 

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Organisation name
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Email
daten@nlwkn.niedersachsen.de
 

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Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
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daten@nlwkn.niedersachsen.de
Date stamp
2024-11-04T14:22:50+01:00
Metadata language
ger German
Character set
utf8 UTF8
 
 

SDS

Conformance class 1: invocable

Access Point URL
Endpoint URL
Technical specification
 

Conformance class 2: interoperable

Coordinate reference system
 
Quality of Service
 
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Limitation
 
Use constraints
Limitation
 
Responsible custodian
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Conformance class 3: harmonized

 
 

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8041A42ECDA84A44AE0F34B525D2B743   Access to the portal Read here the full details and access to the data.

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