MRH Erreichbarkeitsanalysen zu Gesundheit
Die Karten zeigen jeweils die am schnellsten zu erreichenden medizinischen Versorgungsgelegenheiten mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Zu den Gelegenheiten gehören Hausärzte, Fachärzte (Augenärzte, Internisten, Kinderärzte und Orthopäden), Apotheken (n = 1.634) und Krankenhäuser. Die Erreichbarkeiten werden auf einem bewohnten 100-Meter-Raster und einem flächendeckenden 500-Meter-Raster abgebildet.
Die Gelegenheiten werden zur Vermeidung von Kanteneffekten auch innerhalb eines Puffers von 20 Kilometern um die MRH bereitgestellt.
Bemerkungen:
Es werden alle Hausärzte (n = 3.346), Internisten (n = 1.467), Augenärzte (n = 385), Orthopäden (n = 425) und Kinderärzte (n = 411) berücksichtigt, die einer öffentlich zugänglichen Beauskunftung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugestimmt haben. Die Visualisierung und Weitergabe dieser Daten ist jedoch nicht gestattet. Folglich sind Standorte der Arztpraxen nicht im Erreichbarkeitsportal enthalten.
Es werden nur Krankenhäuser der Maximal-, Schwerpunkt- und Regelversorgung entsprechend der Krankenhauspläne der Bundesländer berücksichtigt (n = 102). Die Standorte entstammen den jeweils aktuellen Krankenhausplänen der Bundesländer.
Berechnung der Reisezeiten:
Die Reisezeiten und Entfernungen im Pkw-, Fuß- und Radverkehr basieren auf einem detaillierten Streckennetz auf Basis von OpenStreetMap (OSM). Den Reisezeiten im Pkw-Verkehrs liegt eine im Berufsverkehr typische Straßenbelastungen zugrunde. Im Pkw-Verkehr werden außerdem vom Gebietstyp abhängige Aufschläge für Parksuchverkehre, Zu- und Abrüstzeiten sowie Anbindungen berechnet. Diese richten sich nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN R1 (FGSV 2010, S. 47) und liegen zwischen zwei und neun Minuten.
Die Angaben im ÖPNV basieren auf den realen Fahrplandaten an einem normalen Dienstag der Fahrplanperiode 18/19. Es werden nur die Fahrplanfahrten und zwischen 9 Uhr und 12 Uhr berücksichtigt. Die Reisezeit enthält außerdem die Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie eine Wartezeit an der Starthaltestelle. Die Umsteigehäufigkeit entspricht den nötigen Umstiegen auf der schnellsten Verbindung. Die Anzahl an Verbindungen gibt die Fahrthäufigkeit im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 12 Uhr an. Im Fernverkehr werden lediglich die Fahrten auf den Bahnstrecken von Hamburg nach Berlin und nach Rostock berücksichtigt, um der hohen Bedeutung der Halte in Schwerin und Ludwigslust gerecht zu werden. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind.
Im Individualverkehr mit dem Pkw, dem Rad oder zu Fuß wird eine maximale Reisezeit von 60 Minuten unterstellt. Diese Reisezeit im ÖPNV beträgt maximal 120 Minuten. In diesen zwei Stunden sind die Gehzeiten zu Haltestellen sowie sämtliche Wartezeiten bereits enthalten.
Angaben zu den Werten:
Der Wert ‚999‘ ist ein Platzhalter und bedeutet, dass keine Verbindung unter Berücksichtigung der Suchkriterien gefunden wurde.
Der Wert ‚111‘ ist ein Platzhalter im ÖPNV und bedeutet, dass die schnellste Verbindung eine Fußstrecke ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rasterzelle sowie die Zieleinrichtung der gleichen Haltestelle zugeordnet sind.
Quellen:
Fahrplandaten: (Jahresfahrplan 2019): Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH
Fuß- und Radwegenetz: Durch TUHH aufbereitet (Steigungen, Geschwindigkeiten); auf Basis von OpenStreetMap (OSM 2019) und SRTM-Höhendaten (SRTM 2000)
Straßennetz: Durch TUHH aufbereitet; auf Basis von Openstreetmap (OSM 2019)
Apotheken: OpenStreetMap (OSM 2019)
Krankenhäuser: Krankenhauspläne der Bundesländer Niedersachsen (2018), Mecklenburg-Vorpommern (2018), Schleswig-Holstein (2017), Hamburg (2015), Brandenburg (2016) und Sachsen-Anhalt (2018)
Hausärzte: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (2017), Niedersachsen (2017), Mecklenburg-Vorpommern (2019) und Schleswig-Holstein (2019)
Fachärzte (Augenärzte, Internisten, Kinderärzte, Orthopäden): Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (2017), Niedersachsen (2017), Mecklenburg-Vorpommern (2019) und Schleswig-Holstein (2019)
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