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  • Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Schmelz (Saarland), Ortsteil Schmelz:Bebauungsplan "Sanierung Bereich Marktplatz" der Gemeinde Schmelz, Ortsteil Schmelz

  • Umring des Sanierungsgebietes Batenbrock-Nord

  • Sind fest umrissene Bereiche in denen Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durch geführt werden. Diese Maßnahmen sollen städtebauliche Missstände und Schwächen beheben, verbessern oder umgestalten. Weitere Informationen auf http://www.duisburg.de/micro/ggn/index.php

  • Das online-Recherchetool »BEAST« gestattet den Nutzern eine Suche nach möglichen Reinigungs- und Sanierungsverfahren im Bergbau- und Altlastenbereich. Es bietet eine Recherche anhand bestimmter Kriterien oder einer Freitextsuche. Die Web-Anwendung überführt bisherige Materialiensammlungen und Daten über Eigenschaften, Eignung und Kosten verschiedener Sanierungsverfahren in eine Datenbank- und Programmform. Die Webanwendung stellt eine fachliche Arbeitshilfe für Gutachter und Behörden, v. a. innerhalb der Altlastenbearbeitungsphasen »Sanierungsuntersuchung« und »Sanierung«, dar. BEAST ermöglicht insbesondere Mitarbeitern von Behörden, aber auch planenden und ausführenden Firmen sowie Ingenieurbüros eine Auswahl und Erstbewertung von Sanierungsverfahren zur Umsetzung der Vorgaben des Bundes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes bzw. der EU-Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushaltsgesetz.

  • Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.

  • Diese Karte umfasst die Teilflächen der Sanierungsgebiete der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

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