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Das Amt für Verbraucherschutz ist zuständig für die Themen Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Produkt- und Anlagensicherheit, Gesundheit und Sicherheit im Betrieb, Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin, umweltbezogener Gesundheitsschutz sowie den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Das Amt für Verbraucherschutz ist die für das Veterinärwesen zuständige oberste Landesbehörde.
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Die öffentliche Einrichtung beinhalten verschiedene Behörden, Verwaltungen und städtische Betriebe.
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Dieser Datensatz enthält die Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Stadtgebiet Düsseldorf.
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Bereiche: - Sicherung und Weiterentwicklung positiver Rahmenbedingungen für die Hamburger Wirtschaft - Überregionale, regionale und lokale Standortpolitik und Standortförderung - Ansiedlung, Erweiterung und Verlagerung von Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH ( HWF ) - Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, unternehmerischer Investitionen und von Existenzgründungen - Internationale Wirtschaftbeziehungen und Schifffahrt - Bedarfsgerechte Gewährleistung und Fortentwicklung der Hafenstruktur - Ordnungsgemäße Wirtschaftsverwaltung, Wettbewerbs- und Börsenaufsicht - Fachbehörde für folgende öffentliche Unternehmen: Hamburg Messe und Congress GmbH, Flughafen Hamburg GmbH, Hamburger Hafen- und Lagerhaus-Aktiengesellschaft ( HHLA ), HWF, Mikroelektronik Anwendungszentrum Hamburg GmbH ( MAZ ), Tourismus-Zentrale Hamburg GmbH ( TZH )
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Das Amt für Bauordnung und Hochbau ist einerseits zuständig für die Entwicklung und Fortschreibung der Hamburgischen Bauordnung und sonstigen bauaufsichtlichen Vorschriften. Dies umfasst sowohl die Regelungen zu den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren als auch die Festlegung von technischen Anforderungen, z.B. in Technischen Baubestimmungen (Abtlg. Oberste Bauaufsicht und Abtlg. Bautechnik, Baustatik u. Gebäudetechnik). Andererseits obliegen dem Amt vielfältige Aufgaben im Bereich des öffentlichen Hochbaus. Auf ministerieller Ebene ist es übergeordnet zuständig für den öffentlichen Hochbau in Hamburg. Hierzu zählt die Entwicklung von Regelungen im Ver-trags- und Vergabewesen sowie die Festlegung von Standards für öffentliche Gebäude und deren technische Ausrüstung (Abtlg. Öffentlicher Hochbau). Darüber hinaus ist es verantwortlich für die Planung und Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Gebäuden des Landes (Abtlg. Landesbau / Hochbaudienststellen) sowie von militärischen Bauten und sonstigen staatlichen Hochbauten des Bundes im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg (Bundesbauabteilung).
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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) als untere Landesbehörden im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU). Die StÄLU sind in enger Zusammenarbeit mit den Landräten und Oberbürgermeistern in ihren Amtsbereichen für den Vollzug bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften der EU aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Zum Amtsbereich Mecklenburgische Seenplatte gehören folgende Städte und Landkreise: * Stadt Neubrandenburg * Landkreis Müritz * Landkreis Demmin * Landkreis Mecklenburg-Strelitz * Landkreis Uecker-Randow (auf dem Gebiet des Abfall-, des Immissionsschutz- und des umweltbezogenen Chemikalienrechts sowie auf dem Gebiet des Abfallrechts auch der Standort der Deponie Stern-Dennin (Landkreis Ostvorpommern)
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Über den Regionalen Bildungsatlas Hamburg, ein interaktives Onlinetool, werden sozialräumliche Disparitäten im Bildungsgeschehen mit Hilfe aufbereiteter statistischer Kennzahlen zu ausgewählten Bildungsaspekten regional aufbereitet abbildet. Es werden die für Bildung maßgeblichen sozialräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort, die Struktur der Nutzung von Bildungsangeboten sowie Kennzahlen zu Bildungsübergängen und Bildungsabschlüssen betrachtet. Es werden Daten aus den Bereichen soziodemographische Rahmenbedingungen, frühkindliche Bildung und Betreuung, Schule sowie aus ausgewählten außerschulischen Lernorten wie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendmusikschule und den Hamburger Bücherhallen regional in Karten aufbereitet dargestellt.
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Bauleitplanung online ist ein IT-gestütztes Fachverfahren, welches alle formellen Beteiligungsschritte innerhalb der Bauleitplanverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg abbildet. Die Anwendung unterstützt zum einen die planenden Hamburger Dienststellen - dies sind die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung der Bezirke sowie das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - bei der Durchführung der einzelnen Verfahrensschritte. Die Sachbearbeiter stellen Unterlagen in die Online-Plattform ein, sodass am Verfahren beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger die Informationen direkt im Internet einsehen und Stellungnahmen abgeben können. Die Einführung von Bauleitplanung online soll zu einer effizienteren Bearbeitung in der planenden Dienststelle und einer Reduzierung von Kosten (z.B. durch Wegfall von Druck und Postversand) führen. Zudem sollen die Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger am Bauleitplanverfahren erweitert und die Transparenz sowie die Akzeptanz von Verfahren und Planungsergebnis gesteigert werden.
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Norddeutsche Zusammenarbeit, Marketing, Tourismus Für einen starken Tourismus, einen guten Markenauftritt Hamburgs und eine enge Vernetzung in Norddeutschland. - Norddeutsche Zusammenarbeit Das Referat koordiniert für Hamburg die Zusammenarbeit mit den norddeutschen Bundesländern sowie die Kooperation in der Metropolregion Hamburg (MRH). - Steuerung Hamburg Marketing Diese Stelle ist für die strategische Steuerung des Hamburg Marketing verantwortlich. - Tourismus Die Tourismusbranche entwickelt sich gerade in Hamburg zunehmend zu einem stabilen und sehr starken Wirtschaftsfaktor. - Volksfeste und Sonderveranstaltungen Großevents wie der Hamburger Dom oder der HAFENGEBURTSTAG HAMBURG wollen gut organisiert sein.
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Der Hamburger Haushalt - Übersicht der Haushaltspläne der FHH. Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mithilfe des Haushalts. Haushaltspläne werden vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beraten und beschlossen. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr, aber seit einiger Zeit werden regelmäßig Haushalte für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und beschlossen (Doppelhaushalte).
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