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  • Raumordnungsregionen (ROR) sind keine Programmregionen des Bundes, sondern stellen das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung dar. Sie bilden den räumlichen Bezugsrahmen für - großräumige Analysen der raumstrukturellen Ausgangslage, - großräumige Analysen der raumwirksamen Bundesmittel, - Prognosen der großräumigen Entwicklungstendenzen, - Aussagen über großräumige Disparitäten im Bereich der Infrastruktur und der Erwerbsstruktur. Die Raumordnungsregionen decken sich weitgehend mit den Oberbereichen der Länder und sind daher auch fast deckungsgleich mit den Planungsregionen der Länder. Allerdings entsprechen die von den Ländern festgelegten Planungsregionen deren Sichtweisen und Erfordernissen und sind keineswegs bundesweit vergleichbar abgegrenzt. Daher werden für die Abgrenzung der Raumordnungsregionen die Verflechtungen zwischen den kreisen der Oberbereiche auf Grundlage kreisscharfer Pendlerbewegungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten überprüft. Schwellenwert für eine von den Planungsregionen abweichende Zuordnung der Kreise zu den Raumordnungsregionen ist ein Anteil von Pendlern aus der Region von 15% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In Abstimmung mit den Ländern wurde 1996 ein System von Raumordnungsregionen vorgelegt, das dem Erfordernis bundesweiter Vergleichbarkeit weitgehend entspricht, die Belange der Landesplanung aufgreift und die aus diesen Vorgaben folgenden notwendigen Änderungen auf ein Minimum beschränkt. Abweichend vom Konzept funktionaler Verflechtungsräume auf Basis der Kreise stellen die Stadtstaaten Hamburg und Berlin sowie Bremen jeweils eine eigene Raumrdnungsregion dar. Dies erschwert jedoch die Vergleiche dieser drei Raumordnungsregionen mit anderen Raumordnungsregionen, deren Oberzentrum eine vergleichbar große Großstadt ist. Mit Ausnahme der Raumordnungsregion Bremerhaven sind die Raumordnungsregionen länderscharf. Der Zuschnitt der Raumordnungsregionen ändert sich seitdem nur, wenn Kreisreformen die Außengrenzen der Raumordnungsregionen berühren. Das war zuletzt bei der Kreisreform 2008 in Sachsen der Fall.

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