Rechtskräftige Bebauungspläne im Kreis Herzogtum Lauenburg
Abrundungssatzung Gemeinde Falkenhain - Amt Unterspreewald
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
Die Klarstellungssatzung legt die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest. Damit wird ein Innenbereich bestimmt, der grundsätzlich unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes bebaubar ist.
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
Die Klarstellungs- und Abrundungssatzung legt die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest. Ergänzend werden Bereiche als Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen. Damit wird ein Innenbereich bestimmt, der grundsätzlich unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes bebaubar ist.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan eine objektbezogene Vorhabensplanung in unmittelbar geltendes Recht um. Für ihn gelten als vorhabenbezogener Bebauungsplan dieselben Regelungen, die auch für den Bebauungsplan maßgeblich sind.
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.