Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.
Die Stadt Neubrandenburg ist über eine ortsnahe Umgehungsstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten, das heißt, Verkehrsströme der Bundesstraßen 104 und 96 sollen weitgehend um die Stadt geführt werden. Für eine ortsnahe Umgehungsstraße wurden abschnittsbezogen mehrere Varianten untersucht.
Fotodokumentation zur Fauna, Flora, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen, Naturschutzprojekten und zur Eingriffsregelung aus dem Zuständigkeitsbereich des StALU WM Schwerin ständige Aktualisierung im Bereich von Westmecklenburg
Punktuelle Darstellung der Bauvorhaben im Außenbereich seit 1990. Dargestellt werden die Vorgänge, die bei der Abt. Umwelt des Kreises Gütersloh in der EDV erfasst und bearbeitet wurden (keine Bagatellfälle).