Der Datensatz beschreibt den F-Plan für das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen mit den zeichnerischen Darstellungen und aus einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutzungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.
Flächennutzungsplan des Fleckens Salzhemmendorf
Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Lauterberg im Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.