Die Abteilung 4 "Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft" hat als Untere Landesbehörde die Aufgabe, den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes (KrW-/AbfG) und des entsprechenden untergesetzlichen Regelwerks im Zuständigkeitsbereich des Amtes zu gewährleisten. Zur Durchführung dieser Aufgaben ist die Abteilung in vier Dezernate gegliedert.
Die Abteilung 4 "Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft" hat als Untere Landesbehörde die Aufgabe, den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes (KrW-/AbfG) und des entsprechenden untergesetzlichen Regelwerks im Zuständigkeitsbereich des Amtes zu gewährleisten. Zur Durchführung dieser Aufgaben ist die Abteilung in fünf Dezernate gegliedert.
Immissionsschutz
Die Abteilung 5 "Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft" hat als Untere Landesbehörde die Aufgabe, den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes (KrW-/AbfG) und des entsprechenden untergesetzlichen Regelwerks im Zuständigkeitsbereich des Amtes zu gewährleisten. Zur Durchführung dieser Aufgaben ist die Abteilung in vier Dezernate gegliedert.