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  • Diese Daten spiegeln das Ergebnis der Verfahren zur Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III (Windenergie an Land) in Schleswig-Holstein 2020 gemäß GVOBL vom 30.12.2020 wider. Zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen sind Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Vorranggebiete Windenergie) festgelegt. Raumbedeutsame Windkraftanlagen dürfen nur in diesen Gebieten errichtet und erneuert werden. Innerhalb der Vorranggebiete Windenergie dürfen keine der Windenergienutzung entgegenstehenden Nutzungen zugelassen werden. Zur stärkeren räumlichen Konzentration der raumbedeutsamen Windkraftanlagen, zur Entlastung des Landschaftsbildes und zur Steigerung der Effektivität sind zusätzlich Vorranggebiete für Repowering-Vorhaben (Vorranggebiete Repowering) festgelegt.

  • Dienst zum Windenergiepotential im Wald von Baden-Württemberg ab einer mittleren Windgeschwindigkeit von 5,25 m/s bzw. 5,75m/s in 100m über Grund. Die Auswertung beinhaltet sämtliche naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Kriterien gemäß Windenergieerlass und wurde von der FVA am 24.08.2012 per Pressemitteilung des MLR veröffentlicht. Weitere Informationen siehe http://windenergie.fva-bw.de.

  • Flächennutzungspläne und Umringe der Gemeinde Marpingen (Saarland):Flächennutzungsplan "Teiländerung Windenergie, Bereich nördlich Alsweiler" der Gemeinde Marpingen

  • Windenergienutzung im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, Naturschutz, Wohnen und Tourismus - Eignungsräume für Windenergieanlagen - Nennleistung vorhandener Anlagen in M-V - Entwicklungsstand und Perspektiven in Deutschland

  • Flächennutzungspläne und Umringe der Gemeinde Marpingen (Saarland):Flächennutzungsplan "Teiländerung Windenergie, Bereich Seibertswald" der Gemeinde Marpingen

  • Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Daten der Kollisionsgefährdete Brutvogelarten im Saarland nach Anhang I des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45b Abs. 1–5 BNatSchG) dar.:Verfremdete Flächendarstellung der artspezifischen Nahbereich Radien im Erfassungsjahr 2024

  • Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Daten der Kollisionsgefährdete Brutvogelarten im Saarland nach Anhang I des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45b Abs. 1–5 BNatSchG) dar.:Kollisionsgefährdete Brutvogelarten im Erfassungsjahr 2019

  • Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Daten der Kollisionsgefährdete Brutvogelarten im Saarland nach Anhang I des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45b Abs. 1–5 BNatSchG) dar.:Verfremdete Flächendarstellung der artspezifischen zentralen Prüfbereich Radien im Erfassungsjahr 2019