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Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Landkreis in Grundzügen festgelegt. Das RROP ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu entwickeln, d.h. die Vorgaben des LROP sind zu beachten und für den Landkreis zu konkretisieren (§ 13 Abs. 2 ROG sowie § 5 NROG). Darüber hinaus kann das RROP eigene gebietsspezifische Planungsziele enthalten. Hierfür sind die verschiedenen Belange nach sorgfältiger Prüfung gegeneinander und untereinander abzuwägen und im Ergebnis sind Ziele und Grundsätze der Raumordnung in textlicher oder zeichnerischer Form im RROP festzulegen (§ 7 ROG). Das RROP hat für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, wie zum Beispiel für die Bauleitplanung der Gemeinden oder die Standortfindung für Windparks, eine steuernde bzw. bindende Wirkung. Das bedeutet, dass bei solchen Planungen und Maßnahmen, die Ziele des RROP verbindlich zu beachten und die Grundsätze der Raumordnung in nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind (§ 4 ROG). Das Regionale Raumordnungsprogramm 2004 des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist am 15.12.2004 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um eine Satzung des Landkreises, die durch den Kreistag beschlossen worden ist und besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung sowie einer Begründung.
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Die Hangstabilitätskarte des linksrheinischen Mainzer Beckens wurde erstmals von KRAUTER & STEINGÖTTER 1983 erstellt. In ihr sind im Maßstab 1 : 50 000 von Hangbewegungen betroffene bzw. gefährdete Gebiete dargestellt worden. In der 2. Auflage von ROGALL & SCHMITT (2005) wurden auf Basis aktueller Karten und neueren Schadensfällen weitere kritische Hangbereiche identifiziert. Bei der nun vorliegenden 3. Auflage der Gefahrenhinweiskarte handelt es sich um eine komplette Überarbeitung und Neukartierung der Rutschgebiete. Als Grundlage für die Arbeiten diente das Digitale Geländemodell (DGM) des Landes Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2016 bis 2022. Das hochauflösende Geländemodell stellt die Geländeoberfläche in bisher unerreichter Genauigkeit dar, so dass Abrisse, Geländekanten, Senken und Wülste bei richtiger Betrachtung deutlich hervortreten und präzise kartiert und bewertet werden können. Mit Hilfe des Digitalen Geländemodells konnten die Rutschgebiete wesentlich detaillierter und präziser identifiziert werden, so dass nicht nur Aussagen zur Ausdehnung der Rutschungen gemacht werden konnten, sondern es auch möglich war, die Aktivität der Rutschmassen abzuschätzen und zu bewerten. Für die Bereiche innerhalb der dargestellten Gefahrengebiete gilt nicht zwangsläufig, dass sie stark gefährdet oder nicht bebaubar sind. Im Vorfeld der Bauplanung ist hier jedoch ein erhöhter Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Hangstabilität notwendig und oft sind auch konstruktive Anpassungen der Bauwerke bei der Bauplanung vorzusehen. Umgekehrt kann jedoch nicht gefolgert werden, dass Baumaßnahmen, die außerhalb der ausgewiesenen Gefahrengebiete liegen, grundsätzlich unbedenklich sind. Die Gefahrenhinweiskarten sollten als ergänzende Planungsgrundlage im Vorfeld von Bauvorhaben dienen. Zu beachten sind die verlinkten weiterführenden Erläuterungen:<br><a href='https://www.lgb-rlp.de/karten-und-produkte/online-karten/gefahrenhinweiskarte-des-linksrheinischen-mainzer-beckens' target='_blank'>Projektseite</a><br><a href='https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/ingenieurgeologie/sicher-bauen_in_rheinhessen_2.auflage_version_2014_12_04.pdf' target='_blank'>Broschüre: 'Sicher Bauen in Rheinhessen'</a><br><a href='http://mapclient.lgb-rlp.de/?app=shop#produkt_269' target='_blank'>Bestellung des Kartenwerks als Druck</a>:Die Hangstabilitätskarte des linksrheinischen Mainzer Beckens wurde erstmals von KRAUTER & STEINGÖTTER 1983 erstellt. In ihr sind im Maßstab 1 : 50 000 von Hangbewegungen betroffene bzw. gefährdete Gebiete dargestellt worden. In der 2. Auflage von ROGALL & SCHMITT (2005) wurden auf Basis aktueller Karten und neueren Schadensfällen weitere kritische Hangbereiche identifiziert. Bei der nun vorliegenden 3. Auflage der Gefahrenhinweiskarte handelt es sich um eine komplette Überarbeitung und Neukartierung der Rutschgebiete. Als Grundlage für die Arbeiten diente das Digitale Geländemodell (DGM) des Landes Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2016 bis 2022. Das hochauflösende Geländemodell stellt die Geländeoberfläche in bisher unerreichter Genauigkeit dar, so dass Abrisse, Geländekanten, Senken und Wülste bei richtiger Betrachtung deutlich hervortreten und präzise kartiert und bewertet werden können. Mit Hilfe des Digitalen Geländemodells konnten die Rutschgebiete wesentlich detaillierter und präziser identifiziert werden, so dass nicht nur Aussagen zur Ausdehnung der Rutschungen gemacht werden konnten, sondern es auch möglich war, die Aktivität der Rutschmassen abzuschätzen und zu bewerten. Für die Bereiche innerhalb der dargestellten Gefahrengebiete gilt nicht zwangsläufig, dass sie stark gefährdet oder nicht bebaubar sind. Im Vorfeld der Bauplanung ist hier jedoch ein erhöhter Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Hangstabilität notwendig und oft sind auch konstruktive Anpassungen der Bauwerke bei der Bauplanung vorzusehen. Umgekehrt kann jedoch nicht gefolgert werden, dass Baumaßnahmen, die außerhalb der ausgewiesenen Gefahrengebiete liegen, grundsätzlich unbedenklich sind. Die Gefahrenhinweiskarten sollten als ergänzende Planungsgrundlage im Vorfeld von Bauvorhaben dienen. Zu beachten sind die verlinkten weiterführenden Erläuterungen:<br><a href='https://www.lgb-rlp.de/karten-und-produkte/online-karten/gefahrenhinweiskarte-des-linksrheinischen-mainzer-beckens' target='_blank'>Projektseite</a><br><a href='https://www.lgb-rlp.de/fileadmin/service/lgb_downloads/ingenieurgeologie/sicher-bauen_in_rheinhessen_2.auflage_version_2014_12_04.pdf' target='_blank'>Broschüre: 'Sicher Bauen in Rheinhessen'</a><br><a href='http://mapclient.lgb-rlp.de/?app=shop#produkt_269' target='_blank'>Bestellung des Kartenwerks als Druck</a>
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