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  • Anteil der Arbeitslosen 55 Jahre und älter an den Arbeitslosen in %

  • Anteil der Ausländer an den Einwohnern in %

  • Anteil Schutzsuchender an Bevölkerung in %

  • Mittlere Lebenserwartung eines weiblichen Neugeborenen in Jahren

  • Seit den 1990er Jahren ermittelt das BBSR regelmäßig großstadtregionale Einzugsbereiche für die Analyse von Stadt-Umland-Beziehungen und Entwicklungen der Großstädte. Über die Zeit haben sich die Kriterien für die Auswahl der Großstädte geändert. Aktuell werden innerhalb der Gruppe der Großstädte (Gemeinden mit mindestens 100.000 Einwohnern) nur die ausgewählt, die - über einen Einpendlerüberschuss verfügen (die Zahl der Einpendler in das Zentrum ist höher als die Zahl der Auspendler vom Zentrum in andere Gemeinden), - sich um ein Oberzentrum handelt, - wenn bei aneinandergrenzenden Zentren der Hauptpendlerstrom nicht aus der Nachbarstadt kommt. Das Ergänzungsgebiet zum Zentrum umfasst unmittelbar an das Zentrum angrenzende Gemeinden und Gemeindeverbände, die besonders eng mit dem Zentrum verflochten, aber auch selbst ein bedeutendes Pendlerziel sind. Diese Gemeinden und Gemeindeverbände haben eine hohe Tagesbevölkerungsdichte (Einwohner + Einpendler – Auspendler je km²). Darüber hinaus weisen sie einen Einpendlerüberschuss auf und mit einen Anteil von über 50% der Auspendler ins Zentrum. Der Pendlerverflechtungsraum wird über einen Anteil von 50% und mehr der Auspendler bzw. 25 % bis unter 50% in das Zentrum und Ergänzungsgebiet in zwei Zonen eingeteilt (in Klammern Kodierung): - Zentrum einer Großstadtregion (1): Bevölkerung >= 100.000 Einwohner (Großstadt nach Stadt- und Gemeindetyp), Oberzentrum, Einpendlerüberschuss (Einpendler/Auspendler >= 1), Tagesbevölkerung > 100.000 Einwohner, Hauptpendlerstrom kommt nicht aus benachbartem Zentrum - Ergänzungsgebiet (2): Tagesbevölkerungsdichte > 500 Einwohner/km², Einpendlerüberschuss und 50% der Auspendler pendeln in eine Kernstadt - Engerer Pendlerverflechtungsraum (3): mindestens 50% der Auspendler pendeln in ein Zentrum/Ergänzungsgebiet - Weiterer Pendlerverflechtungsraum (4): 25% bis 50% der Auspendler pendeln in ein Zentrum/Ergänzungsgebiet Ein weiteres Kriterium für die Zugehörigkeit zu einem großstadtregionalen Einzugsbereichs ist der flächenmäßige Zusammenhang der Gemeinden. Bei der Bildung der Kategorien allein nach den genannten Kriterien entstehen Exklaven - Gemeinden außerhalb der zusammenhängenden Zonen. Sie werden mittels GIS in Gemeinden außerhalb von Großstadtregionen umkodiert. Umgekehrt werden einige wenige Gemeinden innerhalb der Zonen umkodiert - v.a. zwischen engerem und weiterem Pendlerverflechtungsraum, um zusammenhängende Ringe zu erzeugen. Die großstadtregionalen Einzugsbereiche werden im Abstand von ca. 5 Jahren neu abgegrenzt, in der Zwischenzeit finden Anpassungen an die Gebietsstände statt.

  • Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahren an den Arbeitslosen in %

  • Medianeinkommen der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Frauen in €

  • Hausabfälle (o. Elektroaltgeräte) je Einwohner in kg

  • Anteil der Einwohner unter 6 Jahren an den Einwohnern in %

  • Wohnfläche je Einwohner in m²

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