Nach § 3 StrVG werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) durch die einzelnen Bundesländer Radioaktivitätsuntersuchungen in Böden, Pflanzen, Gras, Lebens- und Futtermitteln, Grund-, Trink- und Oberflächenwasser, in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen durchgeführt. Für die im einzelnen im Normalbetrieb durchzuführenden Probenmessungen wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) allen Bundesländern ein Mengengerüst für die entsprechenden Umwelt- bereiche vorgegeben. Die Festlegung der Probeentnahmepunkte erfolgte auf der Grundlage dieses Mengenschlüssels sowie des am jeweiligen Ort vorhandenen Spektrum an o.a. Umweltmedien. Die Beprobungen werden nach einem festgelegten Probenentnahmeplan [PEP] -medienspezifisch- durchgeführt. Die Probeentnahmepläne sind so konzipiert, daß sie möglichst flächendeckend und gleichmäßig über das Jahr verteilt, die Entnahme repräsentativer Proben aller Umweltbereiche ermöglicht.
Im Rahmen der landesweiten Überwachung nach dem Strahlenvorsorgegesetz (StrVG,§3) sowie der anlagenbezogenen Überwachung am KKW Greifswald(KGR) [nach AtG; StrlSchV] werden durch das LUNG MV als Landesmeßstelle bzw. Amtliche Meßstelle im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Radioaktivitätsuntersuchungen in Umweltmedien bzw.-messungen in der Umgebung durchgeführt. Die Beprobungen und Messungen erfolgen nach festgelegten Überwachungsprogrammen orts-, zeit- und medienbezogen und können gegebenenfalls der jeweiligen aktuellen Lage angepaßt werden (Normal- und Intensivbetrieb). Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung erfolgt weiterhin eine Kontrolle von ausgewählten Emissions- und Immissionsparametern aus dem Meßnetz der EWN (KGR) mittels Kernanlagenfernüberwachung. Detaillierte Informationen unter "Strahlenschutzvorsorgegesetz [StrVG] - Landesweite Überwachung", "Emissions- und Immissionsüber- wachung kerntechnischer Anlagen" und "Kernanlagenfernüberwachung".