Dieser Dienst bietet die geplanten und laufenden Flurneuordnungsverfahren in Baden-Württemberg zum Download an. Sachdaten: Verfahrensart, Verfahrensphase, Verfahrensstand, Kontaktadresse des leitenden Ingenieurs auf dem zuständigen Landratsamt, URL der Verfahrensseite im Internet
Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher Bau- und Kunstdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Ziel dieses Datenangebotes ist es, dem öffentlichen Informationsinteresse zu entsprechen und Wissen zu Kulturdenkmalen zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen stetig aktualisieren und die Daten keine verbindlichen Aussagen zur Denkmaleigenschaft erlauben. Dargestellte Kulturdenkmale können inzwischen die Denkmaleigenschaft verloren haben. Nicht aufgeführte Objekte können aufgrund neuer Erkenntnisse als Kulturdenkmale erkannt worden sein. Die durch diesen Dienst zum Download bereitgestellten Daten beschreiben die durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG BW) geschützten Kulturdenkmale gem. §2, §12 und §28 DSchG BW sowie Gesamtanlagen gem. §19 DSchG BW. Spezielle Objekttypen z.B. unterirdische Bauwerke wie Tunnelanlagen oder separat geschützte Bauelemente wie Wirtshausausleger oder Portale werden hierbei als simplifizierte Flächen bereitgestellt, die nicht den vollen räumlichen Umfang des Schutzgutes beschreiben. Kulturdenkmale: Die Daten umfassen die derzeit bekannten Bau- und Kunstdenkmale gem. §2, §12 und §28 Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg (DSchG BW). Wenn ein Objekt die Merkmale des Denkmalbegriffs aufweist, steht es kraft Gesetzes unter Denkmalschutz. Gesamtanlagen: Gesamtanlagen gem. §19 DSchG BW sind insbesondere historische Stadt- und Ortskerne, aber auch Straßen- und Platzräume, Stadtquartiere oder historische Kulturlandschaften. Eine Gesamtanlage wird durch Satzung einer Gemeinde unter Denkmalschutz gestellt. Eine Satzung wird im Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege erlassen. Weitere Informationen siehe: https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=DSchG_BW Um fachliche Anliegen oder Anmerkungen zu einzelnen Objekten dem Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen, verwenden Sie bitte nachfolgenden Link zur Kontaktaufnahme: https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/karte-kulturdenkmale-auf-geoportal-bw/kontakt-denkmalkarte-bau-und-kunstdenkmalpflege Mit Anliegen zu konkreten Bauvorhaben und denkmalrechtlichen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Ziel dieses Datenangebotes ist es, dem öffentlichen Informationsinteresse zu entsprechen und Wissen zu Kulturdenkmalen zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen stetig aktualisieren und die Daten keine verbindlichen Aussagen zur Denkmaleigenschaft erlauben. Dargestellte Kulturdenkmale können inzwischen die Denkmaleigenschaft verloren haben. Nicht aufgeführte Objekte können aufgrund neuer Erkenntnisse als Kulturdenkmale erkannt worden sein. Die durch diesen Dienst zum Download bereitgestellten Daten beschreiben die durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG BW) geschützten archäologischen Kulturdenkmale gem. §§ 2, 12 und 28 DSchG BW und Grabungsschutzgebiete gem. §22 DSchG BW. Kulturdenkmale: Darstellung der derzeit bekannten unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmale. Die Denkmalerfassung wird stetig fortgeführt. Auch Objekte, die nicht dargestellt sind, können Kulturdenkmale sein. Grabungsschutzgebiete: Gebiete, die begründeter Vermutung nach Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen und von der Unteren Denkmalschutzbehörde durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten wurden. Arbeiten, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, unterliegen hier einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Um fachliche Anliegen oder Anmerkungen zu einzelnen Objekten dem Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen, verwenden Sie bitte nachfolgenden Link zur Kontaktaufnahme: https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/karte-kulturdenkmale-auf-geoportal-bw/kontakt-denkmalkarte-archaeologie Mit Anliegen zu konkreten Bauvorhaben und denkmalrechtlichen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.