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  • Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall ( Höhenbolzen ) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt. Z. Zt. werden die HFP noch ausschließlich durch geometrisches Nivellement, in Form eines geschlossenen Nivellementweges (Schleife), der auch aus mehreren netzbildenden Linien bestehen kann, bestimmt. Deshalb spricht man auch von Nivellementpunkten (NivP). Der Nachweis der HFP umfasst: - Punktdaten in Form von Höhen-, Schwerewerte und Lagekoordinaten - Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen) - Punktübersichten auf der Grundlage der Topographischen Karte 1:25000 (TK 25) mit Punktsignaturen und -nummern

  • Die LFP sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Koordinaten der LFP des " Übergeordneten Festpunktfeldes " (ÜFP) sind grundsätzlich durch GPS-Messung bestimmt. Da die LFP früher durch trigonometrische Feldmessung bestimmt wurden, spricht man auch von " Trigonometrischen Punkten " (TP). Ihr Nachweis der LFP umfasst: - Punktdaten in Form von Lagekoordinaten, Höhen- und Schwerewerten - Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen) - Punktübersichten: Top. Karte 1: 25 000 mit eingezeichneten Punktsignaturen und -nummern

  • Die SFP sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt und deren Schwerewerte, Koordinaten und Höhen bestimmt sind. Sie bilden in ihrer Summe das Schwerefestpunktfeld. Der Nachweis der SFP umfasst: - Punktdaten in Form von Schwere-, Höhenwerten und Lagekoordinaten - Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen) - Punktübersichten auf der Grundlage der Topographischen Karte 1:25000 (TK 25) mit Punktsignaturen und -nummern - Punktübersichten: Top. Karte 1: 25 000 mit eingezeichneten Punktsignaturen und -nummern

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