AGIS_MAPPING
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Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Nacht (von 22 Uhr – 6 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
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In der Kartendarstellung wird die Gefährdung für zusammenhängende Siedlungsgebiete (Ortschaften) an den Gewässern dargestellt. Es kann alternativ zwischen den Jährlichkeiten 20, 50, 100 oder 200/300 Jahre und Extremhochwasser gewählt werden.
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Der ArcGIS-Server REST-Dienst präsentiert die Bodenempfindlichkeitskarten auf Grundlage der Bodenschätzung im Maßstab 1 : 5.000 und liefert diese aus. Die Informationen zur Erstellung der Bodenempfindlichkeitskarten können dem zugehörigen Datensatz entnommen werden. Der REST-Dienst stellt drei Layer zur Verfügung. Dies sind die Layer Erodierbarkeit durch Wasser, Empfindlichkeit bei Trockenlegung und Empfindlichkeit bei Bewässerung.
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Die Bodenfunktionenkarten wurden nach dem Sächsischen Bodenbewertungsinstrument Stand 10/2021 erstellt. Erstmalig wurden alle für die Bewertung eingesetzten 1200 Leitprofile der digitalen Bodenkarte 1:50.000 einer Laboruntersuchung unterzogen. Die Bodenkarte 1:50.000 basiert auf den 54 Einzelblättern des Freistaates Sachsen. Sukzessive werden die neue Kenntnisstände zum Boden und Bodenschutz in die Bewertungen der Bodenfunktionen eingearbeitet. Diese Informationen werden mit Updates veröffentlicht.
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Der WMS liefert eine inhaltlich reduzierte Darstellung der ALKIS-Daten in Grauwerten. Eine vollständige ALKIS-Darstellung liefert der Dienst "ALKIS (vollständig)".
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Für die Ermittlung quantitativer hydrologischer Daten an Fließgewässern wird im Freistaat Sachsen ein in Teilnetze untergliedertes Pegelnetz betrieben. Die Pegel im Basisnetz dienen der kontinuierlichen Erfassung des Durchflusses an wasserwirtschaftlich bedeutsamen Fließgewässern und üben teilweise Hochwassermeldefunktionen aus. Zur Verdichtung dieser Aussagen werden Beobachtungen aus dem Kontroll- und Steuerpegelnetz einbezogen. Pegel in diesem Netz werden hauptsächlich zur Überwachung von Talsperren, Speichern und Hochwasserrückhaltebecken genutzt.
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Der REST-Dienst Bodenversiegelung stellt die mittlere Bodenversiegelung für den Sachsen zur Verfügung. Er enthält einen Layer mit einer Zellgröße von 100 × 100 Meter. Der mittlere Versiegelungsgrad einer jeden Zelle wurde klassifiziert, sodass die Zellen des Layers in 6 verschiedenen Versiegelungsklassen visualisiert werden. Die fachliche Grundlage bildet die Methode zur Erfassung einer mittleren Bodenversiegelung für die gesamte Landesfläche aus vorhandenen Daten, die durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entwickelt wurde. Es werden Informationen aus dem ATKIS-Basis-DLM des Sächsischen Landesamtes für Geobasisinformation verwendet, und die mittlere Bodenversiegelung den jeweiligen Legendeneinheiten zugeordnet. Die initiale Erfassung der mittleren Bodenversiegelung erfolgte auf Grundlage des ATKIS-Datenstandes 2018. Die zweite Erfassung erfolgte mit dem ATKIS-Datenstand von 2021.
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Der Dienst stellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne im Stadtgebiet Flensburg und Glücksburg für das B- und F-Plan Auskunftsportal bereit.
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Geltungsbereiche der Bauleitpläne im Kreis Plön. Die Bauleitpläne sind im ArcGIS Server-Dienst GDI_PLOEN enthalten. In den Attributen sind Links zu den Satzungen, Begründungen und Zusammenfassenden Erklärungen (sofern vorhanden) erfasst. Dienstname: GDI_PLOEN Layer: "Bauleitpläne" (übergeordneter Gruppen-Layer, ID: 104) Layer: "Bebauungspläne und Satzungen Kreis Plön" (ohne Stadt Preetz, ID: 1041) Layer: "Bebauungspläne Stadt Preetz" (ID: 1043) Layer: "Flächennutzungspläne" (ID: 1042)
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Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Tag (von 6 Uhr – 22 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
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