Verbandsgebiet
Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen.
Im Bebauungsplan legt die Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzung auf einer Fläche zulässig ist.
Die 9 statistischen Bezirke der Stadt Oldenburg
Die Daten zeigen das komplette Elektronetz von Wilhelmshaven. Die Daten werden kontinuierlich aktualisiert. Die Daten können angefragt werden.
Bebauungspläne der Samtgemeinde Ostheide mit diversen Änderungen
Dies ist der Flächennutzungsplan 3. Änderung der Stadt Brake (Unterweser) über den Bereich Kirchhammelwarden, Hammelwarder Straße und Kranichweg.
Das ist der Flächennutzungsplan 12. Änderung der Stadt Brake (Unterweser) für den Bereich Kirchhammelwarden, Zu den Teichen.
Das ist der Bebauungsplan Nr. 22 Urplan der Stadt Brake (Unterweser) über den Bereich Baugebiet Brake-Süd, zwischen Schillerstraße und Hammelwarder Straße.
Das ist der Flächennutzungsplan 28. Änderung der Stadt Brake (Unterweser) für den Bereich Teilbereich 1: Golzwarder Wurp Teilbereich 2: Hammelwarder Moor "SO-Wind".