INSPIRE-Schutzgebiete, die als bekannte Bau- und Bodendenkmäler sowie Ensembles nach Art. 2 BayDSchG in die Denkmalliste eingetragen sind.
Hier finden Sie eine Übersicht der Luftbildbefliegungen von 2016. In einem Turnus von 3 Jahren wird jeweils ein Drittel von Bayern, abgegrenzt nach Planungsregionen, beflogen (ab 2017 2-jähriger Turnus, abwechselnd Bayern-Nord/Bayern-Süd). Aus den daraus gewonnenen Luftbildern werden die Digitalen Orthophotos (DOP) abgeleitet.
Hier finden Sie eine Übersicht der Luftbildbefliegungen von 2016. In einem Turnus von 3 Jahren wird jeweils ein Drittel von Bayern, abgegrenzt nach Planungsregionen, beflogen (ab 2017 2-jähriger Turnus, abwechselnd Bayern-Nord/Bayern-Süd). Aus den daraus gewonnenen Luftbildern werden die Digitalen Orthophotos (DOP) abgeleitet.
Hier finden Sie eine Übersicht der Luftbildbefliegungen von 2020. In einem Turnus von 2 Jahren wird jeweils die hälfte von Bayern, abgegrenzt nach Planungsregionen, beflogen (ab 2017 2-jähriger Turnus, abwechselnd Bayern-Nord/Bayern-Süd). Aus den daraus gewonnenen Luftbildern werden die Digitalen Orthophotos (DOP) abgeleitet.
Der Dienst liefert Kartierungen von Bau- und Bodendenkmälern sowie Ensembles die nach Art. 2 BayDSchG in die Denkmalliste eingetragen sind.
Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 präsentiert die Inhalte des Basis-DLM und Gebäudedaten aus ALKIS entsprechend dem Produktsstandard für die DTK25 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK25 ist in Form von georeferenzierten Vektordaten verfügbar. Die Vektordaten (DLM25.2) sind generalisierte, nicht signaturierte Geometrien (Linien, Flächen, Punkte) und Schriften, die nach Objektarten strukturiert und attributiert sind. Die Daten können im Blattschnitt der topographischen Karten oder als blattschnittfreie Aufbereitungen im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.
ATKIS DOP-RGBI 10 Bearbeitungsübersicht stellt den Fortschritt der DOP Prozessierung der zuletzt durchgeführten Bildflüge eines Bildflugjahres dar.
Verwaltungsgebiete sind flächenhafte Darstellungen von Verwaltungseinheiten (Gebietskörperschaften). Sie sind ein Bestandteil des ATKIS-Objektartenkatalogs (Administrative Gebietseinheiten) und somit auf den Maßstab 1:25000 generalisiert. Verwaltungsgebiete sind für die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden verfügbar.
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) präsentiert in generaliserter Form ausgewählte Inhalte des Basis-DLM, Höheninformationen (Höhenlinien und Höhenpunkte) und generalisierte Gebäudepolygone aus ALKIS entsprechend dem Produktstandard für die DTK25 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV). Die DTK25 ist in Form von georeferenzierten Rasterdaten verfügbar. Die Rasterdaten sind in farb- und inhaltsgetrennten Ebenen (Einzellayer) oder in einfarbiger (grau) bzw. farbiger Kombination (Summenlayer) in beliebiger Auflösung (zwischen 100 und 200 Linien/cm, d.h. 256 bis 508 dpi) verfügbar, entsprechend dem Produkt- und Qualitätsstandard für Digitale Topographische Karten, Version 1.0, der AdV. Die Rasterdaten können im Blattschnitt der topographischen Karten oder als blattschnittfreie Aufbereitungen im UTM-Koordinatensystem flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Baden-Württemberg abgegeben werden.