Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat zum 1. August 2019 zu einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) geführt. Infolge dessen müssen Gewässerrandstreifen an natürlichen und naturnahen Gewässern angelegt werden, in denen ein Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung gilt. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt. Die Gewässerkulisse wird mit Fortschreiten der Gewässerüberprüfung jährlich zum 01. Juli aktualisiert. Maximale Bildgröße: 4096x4096Pixel.
Verbreitung der Bereiche artesisch gespannten Grundwassers als Fachlayer der digitalen Hydrogeologischen Karte 1:100 000. Empfohlen wird die Darstellung zusammen mit den separaten Fachlayern Grundwassergleichen und Grundwasserstockwerke. Zoombegrenzung min. 1:200 000 bis max. 1:50 000. Artesisch gespanntes Grundwasser ist Grundwasser, dessen Grundwasserdruckfläche in dem betrachteten Bereich oberhalb der Erdoberfläche liegt. Die Bereiche artesisch gespannten Grundwassers wurden durch eine Verschneidung der jeweiligen Grundwasseroberfläche mit dem DGM50 bzw. DGM25 des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ermittelt. Da dieses auf einem 50-m bzw. 25-m Raster beruht, kann die für die Kartendarstellung graphisch geglättete Umgrenzung dieser Bereiche nicht als trennscharfe Linie betrachtet werden. Die dHK100 wurde im Zeitraum 2000 bis 2015 (Planungsregion 14 München bis 2019) nach Planungsregionen erstellt. Eine systematische Fortschreibung der dHK100 erfolgt nicht. Durch die planungsregionsweise Bearbeitung über längere Zeiträume kann es entlang der Planungsregionsgrenzen zu geometrischen und attributiven Inkonsistenzen zwischen den dort aufeinanderstoßenden Vektordaten kommen. Diese sind zurückzuführen auf unterschiedliche Grundlagenkarten, aus denen die Karten abgeleitet sind. Geometrien und Legendeneinheiten sind für den Übersichtsmaßstab 1:100 000 (1 cm auf einer Karte entsprechen 1 km in der Natur) konzipiert und i. d. R. stark generalisiert. Die dHK100 bzw. HK100 ist als Grundlage für großräumige Betrachtungen vorgesehen. Sie ersetzt keine Detailuntersuchungen und Begutachtung durch ein Fachbüro bei der Planung lokaler Vorhaben. Die maßstabsbezogene Aussagegenauigkeit ändert sich durch die maßstabsunabhängigen Visualisierungsmöglichkeiten digitaler Kartenwerke nicht. Für weitergehende Interpretationen, die das Kartenwerk mit anderen räumlichen Datensätzen kombinieren bzw. verschneiden, ist zu beachten, dass eine Verschneidung räumlicher Daten stark unterschiedlicher Auflösung bzw. unterschiedlicher Zielmaßstäbe oder verschiedener Art der Attribuierung zu unplausiblen oder schwer interpretierbaren Ergebnissen führen kann.
Der Lawinenkataster ist ein Verzeichnis bekannt gewordener Lawinenereignisse. Die eingetragenen Lawinenstriche geben den Kenntnisstand über niedergegangene Lawinen in ihrer größten bekannten Ausdehnung wieder, soweit von diesen Lawinen eine Gefahr für Gebäude, Bergbahnen und Skilifte sowie Verkehrswege, Skipisten und Rodelbahnen ausging oder ausgeht. Lawinenstriche abseits gefährdeter Objekte sind in der Regel nicht eingetragen. Der Lawinenkataster darf ohne weiterführende Fachbeurteilungen nicht zur Ausscheidung von Gefahrenzonen herangezogen werden. Durchgeführte Schutz- und Verbauungsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf die Dokumentation der Lawinenstriche im Lawinenkataster. Maximale Bildgröße: 4096 x 4096 Pixel.
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Gebietskulisse, die benachteiligte Gebiete im Sinne des EEG als potenzielle PV-Förderflächen anzeigt.
Praxisbeispiele, die bislang zum Thema Tiefe Geothermie im Energie-Atlas Bayern erfasst wurden. Die Projekte wurden vor Ort von Bürgern, Kommunen oder Unternehmen umgesetzt.
Die Karte zeigt die thermische Entzugsleistung (in kW) einer Erdwärmesonde (EWS) pro Rasterzelle von 10 m x 10 m an. Zudem wird in der Objekt-Information die thermische Entzugsenergie (in kWh/a) einer Sonde bei 1.800 Jahresbetriebsstunden wiedergegeben.
Durch Verordnung (GLB-VO; § 29 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Landschaftsbestandteile wie z. B. Alleen, Hecken, Tümpel, ehemalige Abbaustellen.
Die Auswertungskarte „Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlagsereignissen 1:25.000“ zeigt für jede als Forst/Nicht-Forst nutzungsdifferenzierte Legendeneinheit der Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (ÜBK25) das mittlere Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlägen. Die Ableitung und Klassen sind angelehnt an „Umweltministerium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren, Luft, Boden, Abfall“, Heft 31, S. 25, Methode 5.2.4 „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“. Jeder Bodenhorizont ist einer Horizontgruppe (Auflage, Oberboden, Unterboden und Untergrund) nach „LABO Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden (2017)“ zugeordnet. Bei Bedarf ist eine Auswertung der Kennwerte auf Horizontgruppenebene möglich.
Statistische Daten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Bayern.