Der Datensatz beinhaltet Daten aller derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten (Haithabu und Danewerk). Die Schutzzonen sind nach §§ 10 und 24 DSchG SH 2015 in einer Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmallisten und die darauf basierenden Schutzflächenkartierungen sind nicht abschließend. Bei allen Vorhaben, Maßnahmen und alle beeinträchtigenden oder gefährdenden Maßnahmen in Welterbestätten ist eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein bzw. der unteren Denkmalschutzbehörden nach §§ 4 und 12 DSchG SH 2015 erforderlich. Ausführliche Informationen sowie Zugang zu den Denkmallisten erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.htm *Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, GVOBl. Schl.-H. Ausgabe 29. Januar 2015
Als „Points of Interest“ gelten Orte, die für bestimmte Nutzer von gehobenem Interesse sind. Durch Kombination bzw. Hinterlegung mit Kartenmaterial kann ein Bezug zur Umwelt hergestellt werden. Das BKG bietet mit dem Produkt POI-Bund zu mehr als 50 Themengebieten georeferenzierte POI mit Zusatzinformationen an. Die genauen Themen entnehmen Sie bitte der Dokumentation.