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  • Dieser Datensatz stellt die Hundeauslaufplätze im Stadtgebiet Düsseldorf dar.

  • Über diesen Dienst werden die statistischen Daten wie Anleinpflicht, Bürgerforum, Gemeindegrenzen, Gemeinderegionen, Gemeindeverbund, Schiedsamtsbezirke, Schornsteinfegerkehrbezirke, Schuleinzugsbereiche, Wahlbereiche, Wahlkreise, Wahllokale der Stadt Osnabrück bereitgestellt.

  • Dieser Datensatz enthält die Flächen, in den eine Anleinpflicht für Hunde im Stadtgebiet nach verschiedenen Verordnungen gilt. Grundsätzlich können Hunde in Osnabrück außerhalb der Innenstadt, der Waldgebiete, des Bürgerparks, der Friedhöfe und des Bereichs Rubbenbruch ohne Leine frei laufen. Die Einschränkung des Freilaufs ist vom 1. April bis zum 15. Juli, den sogenannten Brut- und Setzzeiten, durch landesrechtliche Regelungen auf die so genannte übrige freie Landschaft ausgedehnt.

  • Diese Karte umfasst die Standorte der Hundetoiletten im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

  • Diese Daten umfassen die Standorte der Hundetoiletten im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Informationen zu Art.

  • Dieser Datensatz umfasst die Standorte der Hundetoiletten im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Informationen zu Art.

  • Der Datensatz beinhaltet für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf die Standorte der Hundefreilaufflächen. In Grünanlagen dürfen Hunde nur in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine freilaufen. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. In bestimmten Bereichen öffentlicher Grünanlagen bestehen Hundemitnahmeverbote, auch wenn in der Grünanlage selbst die Mitnahme von Hunden gestattet ist. Diese Gebiete mit Hundemitnahmeverbote sind ebenfalls in den Daten enthalten. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf existieren keine Hundefreilaufflächen in Grünanlagen.

  • Dieser WMS (Web Map Service) beinhaltet alle Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde nach § 9 Hamburger HundeG. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

  • Der Datensatz beinhaltet für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf die Standorte der Hundefreilaufflächen. In Grünanlagen dürfen Hunde nur in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine freilaufen. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. In bestimmten Bereichen öffentlicher Grünanlagen bestehen Hundemitnahmeverbote, auch wenn in der Grünanlage selbst die Mitnahme von Hunden gestattet ist. Diese Gebiete mit Hundemitnahmeverbote sind ebenfalls in den Daten enthalten. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf existieren keine Hundefreilaufflächen in Grünanlagen.

  • Der Datensatz beinhaltet für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf die Standorte der Hundefreilaufflächen. In Grünanlagen dürfen Hunde nur in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine freilaufen. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. In bestimmten Bereichen öffentlicher Grünanlagen bestehen Hundemitnahmeverbote, auch wenn in der Grünanlage selbst die Mitnahme von Hunden gestattet ist. Diese Gebiete mit Hundemitnahmeverbote sind ebenfalls in den Daten enthalten.

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