Dieser Dienst stellt die Geodaten bereit, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich: Ackerland, Grünland, Dauerkultur, Landschaftselement, Nicht landwirtschaftliche Fläche. Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000.
Downloaddienst (WFS) Landwirtschaft, Wegekonzept, ALFF-Grenzen, MWL Sachsen-Anhalt
Darstellungsdienst (WMS) Flurneuordnungsprogramm - Verfahrensgebiete, MWL Sachsen-Anhalt
Darstellungsdienst (WMS) Landwirtschaft, Wegekonzept, ALFF-Grenzen, MWL Sachsen-Anhalt Maßstab: 1:25000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze transformierte Daten bereit.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze transformierte Daten bereit.
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) - Digitale Orthophotos (DOP) Befliegung 2012/2013/2014 Colorinfrarot (CIR) und Echtfarben (RGB) - 100 cm Grundlage für die InVeKoS-Referenzpflege ist ab der Befliegung 2015 die DOP20-Daten der Landesvermessung Sachsen-Anhalt (LVermGeo DOP20).
Der Dienst stellt Daten zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zum Download zur Verfügung.
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) - Digitale Orthophotos (DOP) Befliegung 2012/2013/2014 Colorinfrarot (CIR) und Echtfarben (RGB) - 100 cm Grundlage für die InVeKoS-Referenzpflege ist ab der Befliegung 2015 die DOP20-Daten der Landesvermessung Sachsen-Anhalt (LVermGeo DOP20).
Dieser Dienst (Sichtbar ab einem Maßstab von ca 1:50000) stellt die Geodaten dar, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich: Ackerland, Grünland, Dauerkultur, Landschaftselement, Nicht landwirtschaftliche Fläche. Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000