Dieser Dienst stellt die Geodaten der Jahre 2018 bis 2022 bereit, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich: Ackerland, Grünland, Dauerkultur, Landschaftselement, Nicht landwirtschaftliche Fläche. Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000.
Der Datensatz enthält ins INSPIRE-Datenmodell Bodenbedeckung transformierte INVEKOS Daten (Referenzparzellen der Landschaftselemente) aus dem Saarland. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Land cover in der Version 5.0.
Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der EU-Zahlstelle BB über die landwirtschaftlichen Parzellen in Brandenburg, transformiert in das INSPIRE-Zielschema Bodennutzung. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the agricultural parcels in the State of Brandenburg from the paying agency, transformed into the INSPIRE annex schema Land Use. The data set is provided via compliant view and download services.
INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Bodennutzung für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den InVeKoS-Daten (GSA-Antragsflächen) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert.
Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der EU-Zahlstelle BB über die landwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg, transformiert in das INSPIRE-Zielschema Bodennutzung. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data about the agricultural areas in the State of Brandenburg from the paying agency, transformed into the INSPIRE annex schema Land Use. The data set is provided via compliant view and download services.
Historische beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.
Dieser Datensatz enthält ins INSPIRE-Datenmodell "Land Use" transformierte Daten der Beantragten Flächen InVeKoS im Rahmen der Agrarflächenförderung (GIS-Antrag) aus dem Saarland. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Landuse der Version 4.0.
Darstellung von Flächen mit umweltspezifischen Einschränkungen, für die Ausgleichszahlungen (nur auf Dauergrünland) gewährt werden. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen. Die Aktualisierung erfolgt auf Grundlage der Daten des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen.
Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Darstellung von landwirtschaftlich genutzten Feldblockteilen, die im Nahbereich eines Gewässers liegen und eine durchschnittliche Hangneigung aufweisen, die nach §6 5 Düngeverordnung bzw. §38a Wasserhaushaltsgesetz einer Berücksichtigung unterliegen. Es werden drei Hangneigungsklassen unterschieden: 5 - 10 %, 10 - 15 % und 15 und größer.