From 1 - 10 / 42
  • Dieser Dienst stellt die Geodaten bereit, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich: Ackerland, Grünland, Dauerkultur, Landschaftselement, Nicht landwirtschaftliche Fläche. Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000.

  • Der Datensatz „INSPIRE BW Bodennutzung Flächeninformation und Online-Antrag FIONA“ stellt die Bodennutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen dar. Die Polygone zeigen die Grenzen einer, im Rahmen des Gemeinsamen Antrages 2022, gemeldeten Nutzung. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Verwaltungssystems von Baden-Württemberg. Ein Polygon liegt nur dann vor, wenn die landwirtschaftliche Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt worden ist. Die Polygone wurden anonymisiert.

  • Der Datensatz "INSPIRE BW Bodenbedeckung System zur Identifizierung landw. Parzellen" stellt die Bodenbedeckung von landwirtschaftlich genutzten Flächen dar. Die Polygone haben die Objekteigenschaften "Nutzungsart", "FLIK (Flächenidentifikator)" und "Bruttofläche (MEA)". Die Objekteigenschaft "Nutzungsart" kann die Sachattribute "Ackerland", "Dauergrünland", "Dauerkultur" oder "Landschaftselement" enthalten. Die Objekteigenschaft "Bruttofläche (MEA)" beschreibt die Größe der maximal beihilfefähigen Fläche auf dem Polygon. Die Referenzparzelle ist das Flurstück. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Baden-Württemberg. Gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 umfasst das InVeKoS auch ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen. Die Daten stammen aus dem Gemeinsamen Antrag (GA) 2022. Die Polygone wurden anonymisiert.

  • Der Datensatz enthält Teillandschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodennutzung" transformiert wurden. Ein Teillandschaftselement ist der Teil eines Landschaftselements, der an einen bestimmten, beantragten Schlag eines landwirtschaftlichen Betriebes angrenzt. Nur wenn der landwirtschaftliche Betrieb das Nutzungsrecht an diesem Teillandschaftselement hat, kann dieser die Förderung beantragen. Die Teillandschaftselemente müssen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur bewirtschafteten Fläche stehen. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.

  • Der Datensatz enthält Schläge aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodennutzung" transformiert wurden. Bei Schlägen handelt es sich um zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.

  • Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodenbedeckung" transformiert wurden. Bei Landschaftselementen handelt es sich um besondere Landschaftsbestandteile, die aus Sicht der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft eine herausragende Bedeutung haben, ökologisch wertvolle Lebensräume bieten und eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen. Dreimal im Jahr wird für das Antragsverfahren ein neuer Stand der Referenzparzellen veröffentlicht.

  • Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

  • Darstellung von landwirtschaftlich genutzten Feldblockteilen, die im Nahbereich eines Gewässers liegen und eine durchschnittliche Hangneigung aufweisen, die nach §6 5 Düngeverordnung bzw. §38a Wasserhaushaltsgesetz einer Berücksichtigung unterliegen. Es werden drei Hangneigungsklassen unterschieden: 5 - 10 %, 10 - 15 % und 15 und größer.

  • Das umweltsensible Dauergrünland umfasst das Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) bestand. Die Kulisse gehört zur Greening-Maßnahme und dient dem Erhalt von Dauergrünland. Für diese Flächen gelten spezifische Einschränkungen, u.a. ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen. Im WMS-Dienst "WMS Landwirtschaftskammer NRW, EU-Förderung" wird dieser Datensatz als Layer unterhalb eines Maßstabs von 1:18.100 angezeigt.

  • Alle Schläge, die mit einem echten Grünlandcode versehen sind, unabhängig davon, ob die Fünfjährigkeit erreicht ist. Dauergrünlandschläge gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

Barrierefreiheit | Datenschutz | Impressum