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  • Dieser Dienst stellt die Geodaten bereit, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich: Ackerland, Grünland, Dauerkultur, Landschaftselement, Nicht landwirtschaftliche Fläche. Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000.

  • Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) wie in Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013 definiert. Subsystem des InVeKoS im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Geodatensatz mit der Abgrenzung von Referenzparzellen, Arten landwirtschaftlicher Flächen und stabilen im Umweltinteresse genutzten Flächen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus Get Map Aufrufen eines WMS Interfaces generiert

  • Referenzflächen der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Saarlandes.

  • Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodenbedeckung aus den Geofachdaten umgesetzte Daten Invekos - LPIS Referenzschläge bereit.:Diese Layerzusammenstellung visualisiert die saarländischen Invekos - LPIS Referenzschläge. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.

  • Der Datensatz "INSPIRE BW Bodenbedeckung System zur Identifizierung landw. Parzellen" stellt die Bodenbedeckung von landwirtschaftlich genutzten Flächen dar. Die Polygone haben die Objekteigenschaften "Nutzungsart", "FLIK (Flächenidentifikator)" und "Bruttofläche (MEA)". Die Objekteigenschaft "Nutzungsart" kann die Sachattribute "Ackerland", "Dauergrünland", "Dauerkultur" oder "Landschaftselement" enthalten. Die Objekteigenschaft "Bruttofläche (MEA)" beschreibt die Größe der maximal beihilfefähigen Fläche auf dem Polygon. Die Referenzparzelle ist das Flurstück. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Baden-Württemberg. Gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 umfasst das InVeKoS auch ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen. Die Daten stammen aus dem Gemeinsamen Antrag (GA) 2022. Die Polygone wurden anonymisiert.

  • Der Datensatz "INSPIRE BW Bodenbedeckung - Stabile ÖVF" stellt die stabilen ökologischen Vorrangflächen (EFA) nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Art. 46 dar. Die Daten sind mit dem Gemeinsamen Antrag (GA) 2022 letztmalig aktualisiert worden. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des InVeKoS von Baden-Württemberg. Die Polygone wurden anonymisiert.

  • Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DA, OB, WB), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme mit genehmigtem Nutzungskonzept sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.

  • Die Fördergebietsgrenze umfasst die Länder Berlin und Brandenburg und legt die Fläche fest, auf der die Agrarförderung durch diese beiden Länder koordiniert wird. Sie dient der Abstimmung der für die Belange der flächenbezogenen Agrarförderung gültigen Abgrenzung zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine von der Landesgrenze zu Niedersachsen abweichende Festlegung einer Fördergebietsgrenze notwendig, da diese Grenze durch die Elbe gebildet wird.

  • In der digitalen Feldstückskarte werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen Bayerns als Feldstücke verwaltet. Die Feldstücke sind die Grundlage für die Abwicklung der Agrarförderung im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS).

  • Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Bodenbedeckung" transformiert wurden. Bei Landschaftselementen handelt es sich um besondere Landschaftsbestandteile, die aus Sicht der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft eine herausragende Bedeutung haben, ökologisch wertvolle Lebensräume bieten und eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen. Dreimal im Jahr wird für das Antragsverfahren ein neuer Stand der Referenzparzellen veröffentlicht.

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