Wasserschutzgebiete Baden-Württembergs sichtbar im Maßsabsbereich 1:1 bis 1:499925. Bereitgestellt vom LUBW.
Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung nach Gemeinden / Landkreise (prozentuale Angabe zum Einwohneranschlussgrad der Gemeinden / Landkreise an die öffentliche Wasserversorgung)
Beregnungsflächen für die Feldberegnung im Landkreis Nienburg/Weser. Zeigt die Abgrenzung der landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, die zur Deckung des Wasserbedarfes beregnet werden.
Standorte von Beregnungsbrunnen für die Feldberegnung im Landkreis Hameln-Pyrmont. Vor allem auf Standorten mit leichten Böden kann es während der Vegetationsperiode bei defizitären Niederschlagsverhältnissen erforderlich werden, zur Qualitäts- und Ertragssicherung der angebauten Feldfrüchte eine Beregnungsanlage einsetzen zu müssen. Neben der Beregnung zu Trockenzeiten kann bei bestimmten Sonderkulturen im Frühjahr der Einsatz einer Frostschutzberegnung als Maßnahme des Pflanzenschutzes erforderlich werden.
Standorte von Beregnungsbrunnen für die Feldberegnung im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Standorte von Beregnungsbrunnen für die Feldberegnung im Landkreis Nienburg/Weser. Vor allem auf Standorten mit leichten Böden kann es während der Vegetationsperiode bei defizitären Niederschlagsverhältnissen erforderlich werden, zur Qualitäts- und Ertragssicherung der angebauten Feldfrüchte eine Beregnungsanlage einsetzen zu müssen. Neben der Beregnung zu Trockenzeiten kann bei bestimmten Sonderkulturen im Frühjahr der Einsatz einer Frostschutzberegnung als Maßnahme des Pflanzenschutzes erforderlich werden.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. In diesen Gebieten dürfen durch oberirdische Nutzungen keine Schadstoffe in den Untergrund und das Grundwasser gelangen. Ein WSG besteht aus verschiedenen Wasserschutzgebietszonen, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Standorte von gewerblichen Förderbrunnen im Landkreis Nienburg/Weser. Wasserentnahmen jeglicher Art von mehr als 10 m³/Tag (z. B. Kühl- oder Brauchwasser für gewerbliche oder industrielle Zwecke) oder in Wasserschutzgebieten bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den §§ 8 u. 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die vorliegende Informationssystem InES enthält die energetischen Standards der Freien und Hansestadt Hamburg, d. h. Hamburger Vorschriften und Verordnungen für den Bau, den Betrieb und die Nutzung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen sowie die Beschaffung von Geräten rund um das Thema Energie und Wasser.
Datensammlung für die Aufgaben der Energiewirtschaft. Gebäudebestand der öffentlichen Einrichtungen in Hamburg, Registrierung der monatlichen Verbrauchsdaten für Heizenergie, Wasser und Strom. Verzeichnis der Heizungstechnik, Nutzflächen, Gebäudetechnik. Zweck: Minimierung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Einflußnahme auf das Verbraucherverhalten und Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen. Handbuch und >Systembeschreibung HEISS.