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  • Die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG ist am 22.Dezember 2000 mit der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in Kraft getreten. Durch sie sollte für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien und Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns staatenübergreifend in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen ein Ordnungsrahmen geschaffen werden. Für Oberflächengewässer und Grundwasser sind unterschiedliche Zielvorgaben einzuhalten. Für das Grundwasser war ein guter Gewässerzustand in allen Gewässern der EU, also ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand bis 2015 zu realisieren. Möglich ist eine Fristverlängerung bis 2021 allenfalls bis 2027. Um einen guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand zu erreichen stehen beim Grundwasser der Schutz, die Verbesserung und ggf. die Sanierung der Grundwasserkörper als Umweltziele im Vordergrund. Für Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Seen, Küsten- und Übergangsgewässer) ist bis 2015, spätestens bis 2027 der gute Gewässerzustand herzustellen. Bei den Oberflächengewässern ist dafür eine Unterscheidung zwischen dem chemischen Zustand und dem ökologischen Zustand zu treffen, welcher sich auf die biologischen Qualitätskomponenten bezieht. Für Hamburg ist aufgrund der anthropogenen Überprägung das sogenannte gute ökologische Potenzial herzustellen. Deutschland hat sich in Umsetzung der EG-WRRL verpflichtet, für jede Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Ziele des Art. 4 WRRL umzusetzen. Im Maßnahmenprogramm werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erreichung der festgeschriebenen Umweltziele „Erhalt oder Wiederherstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Wasserkörpern“ in einem Flussgebiet für notwendig erachtet werden. Für die Wasserrahmenrichtlinie in Hamburg werden für jeden Bewirtschaftungszyklus die Daten der Berichterstattung an die EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen und Downloads gibt es auf der Seite https://www.hamburg.de/wrrl/

  • Die wichtigsten Instrumente in den Kommunen zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Verwaltungsgebiet sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für ein Teilgebiet der Gemeinde. Entsprechende Verlinkungen, zu den Informationen und den Dokumenten auf der Internetseite der Kommune, finden Sie unter dem Punkt "Verweise".)

  • Die wichtigsten Instrumente in den Kommunen zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Verwaltungsgebiet sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für ein Teilgebiet der Gemeinde. Entsprechende Verlinkungen, zu den Informationen und den Dokumenten auf der Internetseite der Kommune, finden Sie unter dem Punkt "Verweise".

  • Erntezulassungsregister Das Erntezulassungsregister enthält Daten zu den Beständen, die als ausgewähltes oder geprüftes Vermehrungsgut der Baumarten, die dem Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut unterliegen, zugelassen sind. Das Register enthält für jede Zulassungseinheit ein Registerzeichen und Daten zu Lage, Eigentümer, Größe, ökologischen Grundlagen und Alter des jweils zugelassenen Bestandes. Das Register wird getrennt nach Baumart, Art, Kategorie und Zweck des zugelassenen Ausgangsmaterial für das Land Nordrhein-Westfalen geführt.

  • Die Hauptaufgaben des Amtes für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung sind die Erarbeitung von Grundlagen in der Wohnungspolitik, Sicherung des Wohnraumbestandes und Förderung des Wohnungsbaus, Entwicklung von mittel- und langfristigen Konzeptionen und Programmen im Wohnungswesen, Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes, Entwicklung und Steuerung von Städtebauförderprogrammen (Städtebauliche Sanierung, Stadtumbau, Hamburgisches Stadtteilentwicklungsprogramm/Soziale Stadt), Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Stadtumbauverfahren, Vorbereitung von sozialen Erhaltungsverordnungen sowie sonstige Stadterneuerungsaufgaben, Bodenordnung durch Umlegungs-, Grenzregelungs- und Flurbereinigungsverfahren, Vorbereitung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen, Grundbuch-, Vermessungs- und katastertechnische Angelegenheiten, Rechtsangelegenheiten für Bodenordnung und Stadterneuerung.

  • Die wichtigsten Instrumente in den Kommunen zur Steuerung der Bodennutzung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Verwaltungsgebiet sowie der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für ein Teilgebiet der Gemeinde. Entsprechende Verlinkungen, zu den Informationen und den Dokumenten auf der Internetseite der Kommune, finden Sie unter dem Punkt "Verweise".

  • Bezirksamt Wandsbek

  • - Vollzug des hamburgischen Abwassergesetzes bzgl. des Sielanschluss- und Benutzungszwangs - Fertigung und Koordinierung von Stellungsnahmen zu baurechtlichen Verfahren nach § 62 HBauO sowie Beratung der Betriebe/Planverfasser/Fachbetriebe über die Entwässerungstechnik - Zulassung von Zertifizierungsorganisationen, Sachverständigenorganisationen und Fachbetrieben - Erhebung der Abwasserabgabe und Beratung der Direkteinleiter zu Sanierungsmaßnahmen und zu Verrechnungsmöglichkeiten mit der Abwasserabgabe - Vollzug des Umweltschutzrechts (Abwasser-, Wasser- und Abfallrecht) durch Zulassungen und Überwachung bei industriellen, gewerblichen und kommunalen Anlagen und Betrieben sowie Beratung zu anlagen- und betriebsbezogenen Gewässerschutzstandards

  • Über 140 spannende Senkrecht- und Schrägaufnahmen des Landesbetriebes zeigen eindrucksvoll, wie auf von Kriegsschäden geräumten oder zuvor als Acker genutzten Flächen zahlreiche Neubauten und Großwohnsiedlungen entstanden - u. a. in Lohbrügge-Nord, Bergedorf-West, Wilhelmsburg, Neuallermöhe und Rahlstedt. Um den zunehmenden Verkehr aufzunehmen, wurden die westliche Autobahnumgehung mit dem zweiten Elbtunnel, neue Brücken und Straßenabschnitte sowie U- und S-Bahnhöfe gebaut, die allesamt auf Luftbildern und Karten zu sehen sind. Der Leser erfährt in gewohnt kompetenten Texten, welch gravierende Veränderungen im Stadtbild der Elbmetropole stattgefunden haben, vor allem im Hafen und der HafenCity, aber auch im Umland. Hamburginteressierte kommen an diesem Blick aus der Vogelperspektive nicht vorbei. Dieser höchst interessante Band dokumentiert zudem den Übergang von der reinen Schwarz-Weiß-Luftbildfotografie zu farbigen Aufnahmen.

  • Gesundheit und Pflege im Bezirk Eimsbüttel

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