Regionalplan NRW (Einzelkacheln des Kreisgebietes Mettmann und der umliegenden Regionen) Die Daten wurden von open.nrw heruntergeladen (https://open.nrw/dataset/3634f8a0-dc6b-404e-b53e-0fdba33721f2). Die einzelnen Kacheln beinhalten die Rasterdaten der Regionalpläne der Planungsgebiete des Landes NRW sowie den Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der sechs dadurch verbundenen Städte im Kern-Ruhrgebiets. Die Regionalpläne konkretisieren die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest. Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:50.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine eher grobe Festlegung der Flächen wieder. Der RFNP basiert auf den Flächennutzungsplänen im Maßstab 1:10.000, stellt aber die Raumkategorien der Regionalplanung dar. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (Plandarstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:50.000). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Gesamtschau für das Land Nordrhein-Westfalen wurde die Darstellung der Daten außerdem vereinheitlicht. Sie kann daher von der einzelnen Darstellung im jeweils rechtsgültigen Regionalplan abweichen.
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten „Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“ Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 21.12.2018 die Genehmigung unter einer Maßgabe erteilt. Am 29.03.2019 trat die Regionalversammlung mit Beschluss Nr. 03/2019 der Maßgabe bei. Mit Bekanntmachung der Genehmigung trat der Regionale Entwicklungsplan am 27.04.2019 in Kraft.
Sachlicher Teilplan Wind 2018 Sachlicher Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 Im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 werden 22 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt. Sie dienen der raumordnerischen Steuerung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Konzentrationszonen. Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 01.08.2018 die Genehmigung erteilt. Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Sachliche Teilplan in Kraft.
Sachlicher Teilplan Wind 2018
Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Textteil zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Geiseltal
Für Gebiete in der Planungsregion Halle, die vom Braunkohlenbergbau infolge Aufschluss-oder Abschlussverfahren berührt wurden, sind Regionale Teilgebietsprogramme (TEP) aufgestellt worden, die gemäß der o.g. Überleitungsvorschriften weiterhin Gültigkeit haben.