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  • Dieser Dienst stellt die Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht in Deutschland als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise (1:25.000) im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten" dar/bereit. Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

  • Dieser Dienst stellt Ortsvereine für Geflügelzucht einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans in Deutschland als Punktdaten im INSPIRE-Datenmodell "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen" dar/bereit. Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

  • Dieser Dienst stellt die forstlichen Herkunftsgebiete der Baumarten dar bzw. bereit, welche dem FoVG (Forstvermehrungsgutgesetz) unterliegen; sie wurden erstellt auf Grundlage der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut (Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238)). Es stehen Vektordaten im INSPIRE Datenmodell "Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattung" für folgende 28 Baumarten zur Verfügung: Acer platanoides/ Spitz-Ahorn; Acer pseudoplatanus/ Berg-Ahorn; Alnus glutinosa/ Schwarz-Erle; Alnus incana/ Grau-Erle; Betula pendula/ Hänge-Birke; Betula pubescens/ Moor-Birke; Carpinus betulus/ Gewöhnliche Hainbuche; Castanea sativa/ Edel-Kastanie; Fagus sylvatica/ Rot-Buche; Fraxinus excelsior/ Gewöhnliche Esche; Prunus avium/ Vogel-Kirsche; Quercus rubra/ Rot-Eiche; Quercus robur/ Stiel-Eiche; Quercus petraea/ Trauben-Eiche; Robinia pseudoacacia/ Robinie; Tilia cordata/ Winter-Linde; Tilia platyphyllos/ Sommer-Linde; Abies alba Mill./ Weiß-Tanne; Abies grandis Lindl./ Küsten-Tanne; Larix decidua/ Europäische Lärche; Larix kaempferi/ Japanische Lärche; Picea abies/ Gewöhnliche Fichte; Picea sitchensis/ Sitka-Fichte; Pinus nigra var. austriaca/ Schwarz-Kiefer; Pinus nigra var. calabrica/ Schwarz-Kiefer; Pinus nigra var. corsicana/ Schwarz-Kiefer; Pinus sylvestris/ Wald-Kiefer; Pseudotsuga menziesii/ Douglasie. Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind jedoch nur die in Anlage 1 der oben genannten Verordnung bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete (siehe auch Datensatz „Ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung der forstlichen Herkunftsgebiete“).

  • Dieser Dienst gibt das bundesweite Vorkommen der Weinrebe (Vitis vinifera L.) als Summe der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle im INSPIRE-Datenmodell Verteilung der Arten wieder. Abgeleitet wurde er vom Datensatz "Weinrebe in Deutschland 2010", der auf die Erfassung rebengenetischer Ressourcen aus den Jahren 2007-2009 zurückgeht.

  • Der Datenbestand enthält Informationen zu Fläche und Anzahl von Naturwaldreservaten in den jeweiligen Bundesländern in Deutschland: Gesamtfläche in ha, anteilige Fläche an der Fläche des Bundeslandes in m² je km², Gesamtanzahl und Anzahl unterschiedlich großer Ausdehnung. Sie stehen für die Jahre 2013, 2016, 2019 und 2022 zur Verfügung. Die Datengrundlage wird kontinuierlich durch die forstlichen Forschungsanstalten der Bundesländer erhoben und vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereitgestellt. Naturwaldreservate dienen dem Schutz und der Erforschung sich selbst überlassener Wälder, der Lehre und der Umweltforschung. Hierzu sind forstliche Eingriffe ausgeschlossen. Die zugrunde liegende Datenbank enthält darüber hinaus Steckbriefe, welche die einzelnen Naturwaldreservate in Deutschland detaillreich mit Informationen wie z.B. Jahr der Ausweisung, Flächengröße, Baumartengemeinschaft, potentielle natürliche Vegetation etc. beschreiben.

  • Dieser Metadatenkatalog stellt die Metadaten (nach ISO 19139) des Geschäftsbereichs des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung.

  • Die Naturwaldreservate in Deutschland stehen als Punktdaten im INSPIRE Datenmodell "Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattung" bereit. Die Lage der Punkte sind nicht als tatsächliche Mittelpunkte des Gebietes zu interpretieren. Die Datengrundlage wird kontinuierlich durch die forstlichen Forschungsanstalten der Bundesländer - gleichzeitig Rechteinhaber der Daten - erhoben und vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereitgestellt. Stand der verwendeten Daten: 30.07.2021.

  • Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Versuchsansteller im ökologischen Landbau beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten des ökologischen Landbaus.

  • Der Darstellungsdienst zeigt die forstlichen Herkunftsgebiete der Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen. Die Gebiete wurden erstellt auf Grundlage der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut (Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238)). Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind jedoch nur die in Anlage 1 der oben genannten Verordnung bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete (siehe auch „Ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung der forstlichen Herkunftsgebiete“). Bedienungshinweis: Ergänzen Sie die URL um die Baumart-Nr. (BAUMART=xxx) als Parameter, z.B. ".../FGRDEU_Herkunftsgebiete_Baumarten?SERVICE=WMS&REQUEST=GetMap&BAUMART=801&..." Zu folgenden Baumarten liegen Herkunftsgebiete vor: -Acer platanoides L. / Spitz-Ahorn [800]; -Acer pseudoplatanus L. / Berg-Ahorn [801]; -Alnus glutinosa / Schwarz-Erle [802]; -Alnus incana / Grau-Erle [803]; -Betula pendula / Hänge-Birke [804]; -Betula pubescens / Moor-Birke [805]; -Carpinus betulus / Gewöhnliche Hainbuche [806]; -Castanea sativa / Edel-Kastanie [808]; -Fagus sylvatica / Rot-Buche [810]; -Fraxinus excelsior / Gewöhnliche Esche [811]; -Prunus avium / Vogel-Kirsche [814]; -Quercus rubra / Rot-Eiche [816]; -Quercus robur / Stiel-Eiche [817]; -Quercus petraea / Trauben-Eiche [818]; -Robinia pseudoacacia / Robinie [819]; -Tilia cordata / Winter-Linde [823]; -Tilia platyphyllos / Sommer-Linde [824]; -Abies alba Mill. / Weiß-Tanne [827]; -Abies grandis Lindl. / Küsten-Tanne [830]; -Larix decidua / Europäische Lärche [837]; -Larix kaempferi / Japanische Lärche [839]; -Picea abies / Gewöhnliche Fichte [840]; -Picea sitchensis / Sitka-Fichte [844]; -Pinus nigra var. austriaca / Schwarz-Kiefer [847]; -Pinus nigra var. calabrica / Schwarz-Kiefer [848]; -Pinus nigra var. corsicana / Schwarz-Kiefer [849]; -Pinus sylvestris / Wald-Kiefer [851]; -Pseudotsuga menziesii / Douglasie [853].

  • Die ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete beruht auf den Anlagen 1 und 2 der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung - FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238). Auf Basis der ökologischen Grundeinheiten wurden die Herkunftsgebiete der Baumarten bestimmt, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen. Dieser Datensatz dient ausschließlich der Information und ist nur für Darstellungszwecke geeignet, da er keine genauen Grenzverläufe widerspiegelt. Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind nur die in Anlage 1 der Verordnung (FoVHgV) bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete.

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