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  • Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Koordinierung im Sortenversuchswesen beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Letztere wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen erstellt. Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten.

  • Naturwaldreservate in Deutschland INSPIRE

  • Naturwaldreservate in Deutschland INSPIRE

  • Dieser Dienst gibt das bundesweite Vorkommen der Weinrebe (Vitis vinifera L.) als Summe der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle im INSPIRE-Datenmodell Verteilung der Arten wieder. Abgeleitet wurde er vom Datensatz "Weinrebe in Deutschland 2010", der auf die Erfassung rebengenetischer Ressourcen aus den Jahren 2007-2009 zurückgeht.

  • Der Datensatz gibt das bundesweite Vorkommen der Weinrebe (Vitis vinifera L.) als Summe der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle im INSPIRE-Datenmodell Verteilung der Arten wieder. Abgeleitet wurde er vom Datensatz "Weinrebe in Deutschland 2010", der auf die Erfassung rebengenetischer Ressourcen aus den Jahren 2007-2009 zurückgeht. Dies ist ein abgeschlossener Datensatz.

  • Der Downloaddienst stellt Daten zu Vorkommen, Baumanzahl, Zustand der Naturverjüngung, Vitalität, Erhaltungsfähigkeit der Vorkommen sowie den daraus resultierenden Genzentren der Eibe auf Basis von Rasterzellen (5 km x 5 km) zur Verfügung. Die Ergebnisse stammen aus einer Untersuchung zur Erfassung seltener Waldbaumarten in Deutschland, die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durchgeführt wurde. Der Datenzugang ist beschränkt. Mit der Veröffentlichung soll die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Baumart Eibe in Deutschland unterstützt werden.

  • Der Datensatz enthält die Forschungsschiffe der hydrografische Messungen mehrerer wissenschaftlicher Kreuzfahrten des Thuenen-Instituts für Seefischerei.

  • Dieser Dienst stellt die forstlichen Herkunftsgebiete der Baumarten dar bzw. bereit, welche dem FoVG (Forstvermehrungsgutgesetz) unterliegen; sie wurden erstellt auf Grundlage der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut (Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238)). Es stehen Vektordaten im INSPIRE Datenmodell "Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattung" für folgende 28 Baumarten zur Verfügung: Acer platanoides/ Spitz-Ahorn; Acer pseudoplatanus/ Berg-Ahorn; Alnus glutinosa/ Schwarz-Erle; Alnus incana/ Grau-Erle; Betula pendula/ Hänge-Birke; Betula pubescens/ Moor-Birke; Carpinus betulus/ Gewöhnliche Hainbuche; Castanea sativa/ Edel-Kastanie; Fagus sylvatica/ Rot-Buche; Fraxinus excelsior/ Gewöhnliche Esche; Prunus avium/ Vogel-Kirsche; Quercus rubra/ Rot-Eiche; Quercus robur/ Stiel-Eiche; Quercus petraea/ Trauben-Eiche; Robinia pseudoacacia/ Robinie; Tilia cordata/ Winter-Linde; Tilia platyphyllos/ Sommer-Linde; Abies alba Mill./ Weiß-Tanne; Abies grandis Lindl./ Küsten-Tanne; Larix decidua/ Europäische Lärche; Larix kaempferi/ Japanische Lärche; Picea abies/ Gewöhnliche Fichte; Picea sitchensis/ Sitka-Fichte; Pinus nigra var. austriaca/ Schwarz-Kiefer; Pinus nigra var. calabrica/ Schwarz-Kiefer; Pinus nigra var. corsicana/ Schwarz-Kiefer; Pinus sylvestris/ Wald-Kiefer; Pseudotsuga menziesii/ Douglasie. Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind jedoch nur die in Anlage 1 der oben genannten Verordnung bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete (siehe auch Datensatz „Ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung der forstlichen Herkunftsgebiete“).

  • Dieser Metadatenkatalog stellt die Metadaten (nach ISO 19139) des Geschäftsbereichs des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung.

  • Die ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete beruht auf den Anlagen 1 und 2 der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung - FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238). Auf Basis der ökologischen Grundeinheiten wurden die Herkunftsgebiete der Baumarten bestimmt, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen. Dieser Datensatz dient ausschließlich der Information und ist nur für Darstellungszwecke geeignet, da er keine genauen Grenzverläufe widerspiegelt. Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind nur die in Anlage 1 der Verordnung (FoVHgV) bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete.

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