Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.
Die Boden-Klima-Räume (BKR) stellen Gebiete mit relativ homogenen Standortbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion in der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Definition der BKR erfolgte auf der Basis von Gemeindegrenzen. Dabei wurden vor allem die Einflüsse von Bodengüte und Klima berücksichtigt.
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.
Dieser Dienst stellt die Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht in Deutschland als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten" dar/bereit. Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.
Dieser Dienst stellt die Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht in Deutschland als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten" dar/bereit. Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.
Dieser Dienst stellt die forstlichen Herkunftsgebiete der Baumarten dar bzw. bereit, welche dem FoVG (Forstvermehrungsgutgesetz) unterliegen; sie wurden erstellt auf Grundlage der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut (Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238)). Es stehen Vektordaten im INSPIRE Datenmodell "Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattung" für folgende 28 Baumarten zur Verfügung: Acer platanoides/ Spitz-Ahorn; Acer pseudoplatanus/ Berg-Ahorn; Alnus glutinosa/ Schwarz-Erle; Alnus incana/ Grau-Erle; Betula pendula/ Hänge-Birke; Betula pubescens/ Moor-Birke; Carpinus betulus/ Gewöhnliche Hainbuche; Castanea sativa/ Edel-Kastanie; Fagus sylvatica/ Rot-Buche; Fraxinus excelsior/ Gewöhnliche Esche; Prunus avium/ Vogel-Kirsche; Quercus rubra/ Rot-Eiche; Quercus robur/ Stiel-Eiche; Quercus petraea/ Trauben-Eiche; Robinia pseudoacacia/ Robinie; Tilia cordata/ Winter-Linde; Tilia platyphyllos/ Sommer-Linde; Abies alba Mill./ Weiß-Tanne; Abies grandis Lindl./ Küsten-Tanne; Larix decidua/ Europäische Lärche; Larix kaempferi/ Japanische Lärche; Picea abies/ Gewöhnliche Fichte; Picea sitchensis/ Sitka-Fichte; Pinus nigra var. austriaca/ Schwarz-Kiefer; Pinus nigra var. calabrica/ Schwarz-Kiefer; Pinus nigra var. corsicana/ Schwarz-Kiefer; Pinus sylvestris/ Wald-Kiefer; Pseudotsuga menziesii/ Douglasie. Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind jedoch nur die in Anlage 1 der oben genannten Verordnung bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete (siehe auch Datensatz „Ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung der forstlichen Herkunftsgebiete“).
Der Darstellungsdienst zeigt die Grenzen der forstlichen Herkunftsgebiete der Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen. Die Gebiete wurden erstellt auf Grundlage der Verordnung über Herkunftsgebiete für forstliches Vermehrungsgut (Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung, FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238)). Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind jedoch nur die in Anlage 1 der oben genannten Verordnung bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete (siehe auch „Ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung der forstlichen Herkunftsgebiete“). Bedienungshinweis: Ergänzen Sie die URL um die Baumart-Nr. (BAUMART=xxx) als Parameter, z.B. ".../FGRDEU_Hkgb_grenzen_Baumarten?SERVICE=WMS&REQUEST=GetMap&BAUMART=801&..." Zu folgenden Baumarten liegen Herkunftsgebiete vor: -Acer platanoides L. / Spitz-Ahorn [800]; -Acer pseudoplatanus L. / Berg-Ahorn [801]; -Alnus glutinosa / Schwarz-Erle [802]; -Alnus incana / Grau-Erle [803]; -Betula pendula / Hänge-Birke [804]; -Betula pubescens / Moor-Birke [805]; -Carpinus betulus / Gewöhnliche Hainbuche [806]; -Castanea sativa / Edel-Kastanie [808]; -Fagus sylvatica / Rot-Buche [810]; -Fraxinus excelsior / Gewöhnliche Esche [811]; -Prunus avium / Vogel-Kirsche [814]; -Quercus rubra / Rot-Eiche [816]; -Quercus robur / Stiel-Eiche [817]; -Quercus petraea / Trauben-Eiche [818]; -Robinia pseudoacacia / Robinie [819]; -Tilia cordata / Winter-Linde [823]; -Tilia platyphyllos / Sommer-Linde [824]; -Abies alba Mill. / Weiß-Tanne [827]; -Abies grandis Lindl. / Küsten-Tanne [830]; -Larix decidua / Europäische Lärche [837]; -Larix kaempferi / Japanische Lärche [839]; -Picea abies / Gewöhnliche Fichte [840]; -Picea sitchensis / Sitka-Fichte [844]; -Pinus nigra var. austriaca / Schwarz-Kiefer [847]; -Pinus nigra var. calabrica / Schwarz-Kiefer [848]; -Pinus nigra var. corsicana / Schwarz-Kiefer [849]; -Pinus sylvestris / Wald-Kiefer [851]; -Pseudotsuga menziesii / Douglasie [853].
Diesem Dienst liegen die Daten der Erfassung rebengenetischer Ressourcen in Deutschland der Jahre 2007-2009 zu Grunde. In der Karte ist die Anzahl der Rebsorten pro Rasterzelle (10 km x 10 km) dargestellt; die Anzahl der erfassten Stockzahl der Weinrebe pro Rasterzelle ist über Sachinformationen (GetFeatureInfo) abzurufen. Dies ist ein frei verfügbarer Darstellungsdienst (Web Map Service Version 1.3.0) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Der Downloaddienst der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete beruht auf den Anlagen 1 und 2 der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung - FoVHgV vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3578), geändert durch die Verordnung vom 15.1.2003 (BGBl. I S. 238). Auf Basis der ökologischen Grundeinheiten wurden die Herkunftsgebiete der Baumarten bestimmt, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen. Dieser Datensatz dient ausschließlich der Information und ist nur für Darstellungszwecke geeignet, da er keine genauen Grenzverläufe widerspiegelt. Rechtlich bindend für die Zuordnung von Waldflächen sind nur die in Anlage 1 der Verordnung (FoVHgV) bezeichneten Grenzen der ökologischen Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete.
Diesen Karten liegen die Daten der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) der einheimischen Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans aus dem Jahr 2013 zu Grunde. Dargestellt sind bei Puten und Gänsen alle einheimischen Rassen unabhängig vom Gefährdungsgrad, bei den Enten nur die gefährdeten einheimischen Rassen. Aus diesem Grund ist die Ressource nicht vergleichbar mit der Ressource „Geflügelzucht (Pute, Ente, Gans) in Deutschland 2016“. Mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise ist die Dichte der Zuchttiere (je 100 km²) dargestellt. Zudem sind in den Karten Ortsvereine für Geflügelzucht verortet. Die Geokodierung der Ortsvereine erfolgte auf Ebene der Postleitzahlen. Über "Sachinformationen" (GetFeatureInfo) können detailliertere Informationen zur Anzahl der Züchter, der Zuchten und der Zuchttiere erhalten werden. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2013.