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  • Die Flurstücke im Eigentum der Stadt Bochum werden regelmäßig aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) generiert. Die Eigentumsflächen basieren auf dem ALKIS-Datenbestand der Stadt Bochum. Das ist auch der Grund dafür, dass die Flächenangaben nur für das Stadtgebiet Bochum erfolgen.

  • Der Metadatensatz beschreibt alle rechtsverbindlich festgesetzten Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. (§ 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. sind im Lkr. Nordsachsen 102 Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 2,25 Quadratkilometer ausgewiesen. Die Daten stammen historisch von Regierungspräsidium Leipzig, Staatlichem Umweltfachamt sowie den Landkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz. Zuständig für die Überarbeitung/Ausweisung ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Naturschutzbehörde.

  • Rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland in der textlichen und der zeichnerischen Darstellung. Die Daten liegen als analoge Karte, in XPlanGML und im INSPIRE Datenmodell Planned Land Use / geplante Bodennutzung vor und können über Dienste abgerufen werden.

  • Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Koordinierung im Sortenversuchswesen beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Letztere wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen erstellt. Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten.

  • Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Koordinierung im Sortenversuchswesen beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Letztere wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen erstellt. Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten.

  • Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Versuchsansteller im ökologischen Landbau beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten des ökologischen Landbaus.

  • Es werden die Zonen des Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer dargestellt, die auf den Grenzen und der Zonierung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer von 1986 beruhen. Da diese Grenzen in verschiedenen Gebieten dynamisch beregelt sind, besteht kein Anspruch auf Lagetreue. Verbindlich ist die gesetzliche Darstellung.

  • Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Versuchsansteller im ökologischen Landbau beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten des ökologischen Landbaus.

  • Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)

  • Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)