Die Flurstücke im Eigentum der Stadt Bochum werden regelmäßig aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) generiert. Die Eigentumsflächen basieren auf dem ALKIS-Datenbestand der Stadt Bochum. Das ist auch der Grund dafür, dass die Flächenangaben nur für das Stadtgebiet Bochum erfolgen.
Die Stadt Göttingen ist in 69 statistische Bezirke unterteilt. Diese Grenzen bilden die Basis für statistische Auswertungen.
Das Gebiet der Stadt Göttingen ist in 18 Stadtbezirke unterteilt. Hierunter sind nicht die nach Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz eingeteilten politischen Einheiten zu verstehen. Die 18 Stadtbezirke sind eine Einheit der Raumgliederung, die die Grundlage für Auswertungen auf größeren Ebenen ermöglicht. Die Darstellung der Stadtbezirke erfolgt mittels Polygone.
Dieser WMS stellt ausgewählte Infrastrukturdaten (Wege- und Straßen, Straßenbeleuchtung, Regenwassernetz) der Stadt Calau dar.
Die Abteilung Geodienste im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung ist das frühere Vermessungsamt und bietet folgende Leistungen an: Stadtgrundkarte 1:500, Topografische Stadtkarte 1:5.000, Vermessung, Geoportal / Amtlicher Stadtplan, Straßennamen, Hausnummern
Flächennutzungsplan der Gemeinde Zeuthen Gemeinde Zeuthen Flächennutzungsplan: Waldfläche FNP1999_9155_Waldflaechen
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reichenhain mit der Siedlung Maiblumengehege wurden unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt. Die Siedlung Maiblumengehege ist dabei eigentlich "bebauter Bereich im Außenbereich", der über §34 Abs.4 Nr. 2 BauGB zum Innenbereich entwickelt wurde. Innerhalb der festgelegten und gekennzeichneten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach §34 BauGB. Auf den, in den Innenbereich einbezogenen Abrundungsflächen , sind ausschließlich Wohngebäude mit zugehörigen Nebenanlagen zulässig.
Flächennutzungsplan der Gemeinde Zeuthen Gemeinde Zeuthen Flächennutzungsplan: Grünfläche FNP1999_9100_Gruenflaechen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Zeuthen Gemeinde Zeuthen Flächennutzungsplan: Sanierungsgebiet FNP1999_9018_Sanierungsgebiet
Durch die Aufstellung des BP werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvorraussetzungen für eine Bebauung bereits erschlossener, aber bislang nicht bebaubarer Flächen geschaffen. Der BP ist als Planungsinstrument u.a. deswegen geeignet und erforderlich, weil durch seine Festsetzungen die Nachbarschaft mit der Rindermastanlage, die sich in einer Entfernung von ca. 250m, im angrenzenden Außenbereich befindet, angemessen geregelt werden kann. Das Plangebiet soll als Dorfgebiet entwickelt werden.