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  • Die Flurstücke im Eigentum der Stadt Bochum werden regelmäßig aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) generiert. Die Eigentumsflächen basieren auf dem ALKIS-Datenbestand der Stadt Bochum. Das ist auch der Grund dafür, dass die Flächenangaben nur für das Stadtgebiet Bochum erfolgen.

  • Die Stadt Göttingen ist in 69 statistische Bezirke unterteilt. Diese Grenzen bilden die Basis für statistische Auswertungen.

  • Das Gebiet der Stadt Göttingen ist in 18 Stadtbezirke unterteilt. Hierunter sind nicht die nach Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz eingeteilten politischen Einheiten zu verstehen. Die 18 Stadtbezirke sind eine Einheit der Raumgliederung, die die Grundlage für Auswertungen auf größeren Ebenen ermöglicht. Die Darstellung der Stadtbezirke erfolgt mittels Polygone.

  • Die Abteilung Geodienste im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung ist das frühere Vermessungsamt und bietet folgende Leistungen an: Stadtgrundkarte 1:500, Topografische Stadtkarte 1:5.000, Vermessung, Geoportal / Amtlicher Stadtplan, Straßennamen, Hausnummern

  • Dieser WMS stellt ausgewählte Infrastrukturdaten (Wege- und Straßen, Straßenbeleuchtung, Regenwassernetz) der Stadt Calau dar.

  • "Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines 1- geschossigen Wohnhauses mit Dachgeschossausbau geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst ca. 2440 m². Der vorhabenbezogene Bebauungsplan bildet gleichzeitig die Grundlage für die Umsetzung des Vorhaben – und Erschließungsplanes.

  • Die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Haida und Würdenhain wurden unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt. Innerhalb der festgelegten und gekennzeichneten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB. Auf den, in den Innenbereich einbezogenen Abrundungsflächen, sind ausschließlich Wohngebäude und zugehörige Nebenanlagen zulässig.

  • Darstellung der Sanierungsgebiete "Modellstadt Cottbus - Innenstadt" und "Sachsendorf - Madlow" entsprechend §§ 136 - 164a BauGB in der Stadt Cottbus

  • Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stolzenhain a.d. Röder mit der Siedlung Windbock wurden unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt. Die Siedlung Windbock ist dabei eigentlich "bebauter Bereich im Außenbereich", der über §34 Abs.4 Nr. 2 BauGB zum Innenbereich entwickelt wurde. Innerhalb der festgelegten und gekennzeichneten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach §34 BauGB. Auf den, in den Innenbereich einbezogenen Abrundungsflächen, sind ausschließlich Wohngebäude und zugehörige Nebenanlagen zulässig.

  • Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Saathain wurden unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt. Innerhalb der festgelegten und gekennzeichneten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach §34 BauGB. Auf den, in den Innenbereich einbezogenen Abrundungsflächen, sind ausschließlich Wohngebäude und zugehörige Nebenanlagen zulässig.