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  • LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der WMS stellt die LEADER-Regionen der EU-Förderperiode 2014 - 2020 dar.

  • Räumlicher Geltungsbereich der Förderung Ländliche Entwicklung im Zeitraum 2023-2027

  • Karte der anerkannten LEADER-Gebiete in der EU-Förderperiode 2023-2027

  • Die Daten stellen die geplanten Grenzen im Stand der vorläufigen Besitzeinweisung von laufenden Flurneuordnungsverfahren bei der Verwaltung für Ländliche Entwicklung dar. Diese entsprechen dem jeweiligen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der jährlichen Ableitung der Daten für die Bereitstellung des WMS-Dienstes. Abweichungen gegenüber dem rechtlich gültigen Stand der Besitzeinweisung sind somit möglich und durch Rücksprache beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung (www.landentwicklung.bayern.de) zu klären. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 2.000x2.000 Pixel begrenzt.

  • Flurneuordnungsverfahren im ländlichen Raum

  • Download des Datenbestandes LEADER-Regionen 2007 - 2013 als Atom-Feed

  • VITAL ist eine Fördermaßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums. Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der Datensatz stellt die nordrhein-westfälischen VITAL-Regionen der Förderperiode 2014 - 2020 dar.

  • Download des Datenbestandes LEADER-Regionen 2023 - 2027 als Atom-Feed

  • Für die EU-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist im NRW-Programm 'Ländlicher Raum' eine Fördergebietskulisse definiert worden. Die entsprechenden Shape-Daten basieren auf den Gemarkungen der Kataster- und Landesvermessungsverwaltung der Kommunen und des Landes NRW.

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