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  • Die Daten zeigen die Ergebnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS). Dargestellt werden die Tagesmittelwerte aller betriebsbereiter Stationen des ODL-Messnetzes. Das ODL-Messnetz [<a href='http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/luft-boden/odl/odl.html' target='new'>http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/luft-boden/odl/odl.html</a>] umfasst derzeit etwa 1.800 betriebsbereite Messstationen, welche jeweils in ca. 1,3m Höhe die Gamma-Strahlung über der Bodenoberfläche und der bodennahen Luft registrieren. Die Gamma-Ortsdosisleistung ist ein Maß der Strahlenbelastung, die von außen auf den Menschen einwirkt (Maßeinheit in der Regel: Mikrosievert pro Stunde).

  • Die Karte zeigt alle Messstationen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS). Das ODL-Messnetz (siehe: [<a href='http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/luft-boden/odl/odl.html' target='new'>http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/luft-boden/odl/odl.html</a>]) umfasst derzeit etwa 1.800 betriebsbereite Messstationen, welche jeweils in ca. 1,3m Höhe die Gamma-Strahlung über der Bodenoberfläche und der bodennahen Luft registrieren. Die Gamma-Ortsdosisleistung ist ein Maß der Strahlenbelastung, die von außen auf den Menschen einwirkt (Maßeinheit in der Regel: Mikrosievert pro Stunde).

  • Messung bei pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln, Futter- mitteln, Weiden und Ackerböden, Mülldeponien und Kläranlagen (Routinemeßprogramm)

  • Der Bereich Umweltuntersuchungen im Institut für Hygiene und Umwelt ist ein zentraler Dienstleister der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) für wissenschaftliche Untersuchungen und Begutachtungen der Umwelt. Zu den Aufgaben des Bereichs gehören: - Überwachung, Analyse und Bewertung von Schadstoffgehalten in Umweltmedien, - Analytik im Auftrag anderer Ämter der BUE, anderer Behörden und der Bezirksämter sowie Bewertung der Ergebnisse, - Beratung, fachliche Stellungnahmen und Gutachten für andere Organisationseinheiten der BUE, - Betrieb von Messnetzen zur kontinuierlichen Überwachung von Umweltmedien, - Mitarbeit und Vertretung Hamburgs in überregionalen Gremien, z.B. Bund-Länder-Arbeitskreisen, - Erstellung von Berichten zur Lage der Umwelt in Hamburg (in periodischen Abständen und einmalige Berichte zu Einzelfällen).

  • Nach § 3 StrVG werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) durch die einzelnen Bundesländer Radioaktivitätsuntersuchungen in Böden, Pflanzen, Gras, Lebens- und Futtermitteln, Grund-, Trink- und Oberflächenwasser, in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen durchgeführt. Für die im einzelnen im Normalbetrieb durchzuführenden Probenmessungen wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) allen Bundesländern ein Mengengerüst für die entsprechenden Umwelt- bereiche vorgegeben. Die Festlegung der Probeentnahmepunkte erfolgte auf der Grundlage dieses Mengenschlüssels sowie des am jeweiligen Ort vorhandenen Spektrum an o.a. Umweltmedien. Die Beprobungen werden nach einem festgelegten Probenentnahmeplan [PEP] -medienspezifisch- durchgeführt. Die Probeentnahmepläne sind so konzipiert, daß sie möglichst flächendeckend und gleichmäßig über das Jahr verteilt, die Entnahme repräsentativer Proben aller Umweltbereiche ermöglicht.

  • Im Rahmen der landesweiten Überwachung nach dem Strahlenvorsorgegesetz (StrVG,§3) sowie der anlagenbezogenen Überwachung am KKW Greifswald(KGR) [nach AtG; StrlSchV] werden durch das LUNG MV als Landesmeßstelle bzw. Amtliche Meßstelle im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Radioaktivitätsuntersuchungen in Umweltmedien bzw.-messungen in der Umgebung durchgeführt. Die Beprobungen und Messungen erfolgen nach festgelegten Überwachungsprogrammen orts-, zeit- und medienbezogen und können gegebenenfalls der jeweiligen aktuellen Lage angepaßt werden (Normal- und Intensivbetrieb). Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung erfolgt weiterhin eine Kontrolle von ausgewählten Emissions- und Immissionsparametern aus dem Meßnetz der EWN (KGR) mittels Kernanlagenfernüberwachung. Detaillierte Informationen unter "Strahlenschutzvorsorgegesetz [StrVG] - Landesweite Überwachung", "Emissions- und Immissionsüber- wachung kerntechnischer Anlagen" und "Kernanlagenfernüberwachung".

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