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  • Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.

  • WFS mit Geodaten zu den Bebauungs- und sonstige Pläne im Landkreis Nienburg/Weser. Die Daten enthalten in Teilen einen Link zur XPlan-GML des Einzelplans sowie zum georeferenzierten Raster.

  • Downloaddienst (WFS) mit den flächenförmigen Naturdenkmälern im Landkreis Nienburg/Weser Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur (Gebiet z.B. Baumgruppen, Tümpel, Moore und Aufschlüsse). Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot.

  • Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

  • Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 beschlossen, den Entwurf des RROP für den Landkreis Nienburg/Weser öffentlich auszulegen. Zu diesem Entwurf des RROP wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet, siehe amtliche Bekanntmachung vom 17.07.2024. Im vorliegenden Entwurf des RROP ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises für einen zehnjährigen Zeitraum dargelegt. Die folgenden Unterlagen 1. Entwurf der Satzung bestehend aus 1a) Satzungstext 1b) beschreibender Darstellung 1c) zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000) 2. Begründung mit Anlagen 3. Umweltbericht können in der Zeit vom 29.07.2024 bis 14.10.2024 beim Landkreis Nienburg/Weser, 54 Regionalentwicklung, Zimmer 457, Kreishaus am Schloßplatz, Eingang A über Servicestelle, 31582 Nienburg, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 05021-967-457 oder E-Mail an rrop@kreis-ni.de eingesehen werden. Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d.h. bis zum 28.10.2024 kann zum Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht in elektronischer oder schriftlicher Form Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sind zu richten an: E-Mail-Adresse: rrop@kreis-ni.de oder Landkreis Nienburg/Weser, 54 Regionalentwicklung, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg. Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Ausschluss hat keinen Einfluss auf gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten. Hinweise zum Datenschutz Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter "Datenschutzerklärung" veröffentlicht: http://www.lk-nienburg.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-901000180-21500.html

  • Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.