Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb FD 67 Kreisentwicklung; Aktualitätsstand: März 2024
Bei den Schwerpunktvorkommen von windkraftsensiblen Arten handelt es sich um eine speziell auf die Regionalplanung zugeschnittene, landesweite Planungshilfe. Als Schwerpunktvorkommen sind Bereiche innerhalb der Verbreitungsgebiete von gesetzlich geschützten, windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten dargestellt, die nach zwei Kategorien differenziert werden. Kategorie A sind ausgewählte naturschutzfachlich sehr hochwertige Bereiche und Kategorie B sind ausgewählte naturschutzfachlich hochwertige Bereiche. Beim Ausweisen von Vorranggebieten für die Windenergie können damit Belange des Artenschutzes standardisiert berücksichtigt werden. Das Vorgehen zur Abgrenzung der Schwerpunktvorkommen wird hier erläutert: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Naturschutz/Biologische_Vielfalt/Fachbeitrag-Artenschutz-Regionalplanung-barrierefrei.pdf
Die Abteilung für Naturschutz betreibt: a) die Ausweisung bzw. Erweiterung von Schutzgebieten, insbesondere Erweiterung der Naturschutzgebietsflächen sowie die Umsetzung der EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in Hamburg b) die Sicherung von 38 Naturschutzgebieten durch Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Umsetzung c) die Sicherung des Naturschutzes in der Kulturlandschaft durch Vertragsnaturschutz d) die Sicherung und Entwicklung des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer, auch als Teil des UNESCO Welterbes Wattenmeer und als UNESCO Biosphärenreservat in Kooperation mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Dänemark und den Niederlanden für eine gemeinsame Wattenmeer-Politik e) die Aktualisierung und Fortentwicklung des Artenschutzprogramms und der Biotopkartierung als Grundlage für alle raumbezogenen Planungen und zur Ermittlung der Entwicklung der Qualität der Lebensräume der Stadt f) die Überwachung der europäischen und internationalen Vorschriften zum Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (EU-VO 338/97) sowie qualifizierte Vertretung heimischer Artenschutzaspekte g) die Erarbeitung von Vorgaben und Instrumenten zur Umsetzung der Eingriffsregelung in Hamburg sowie vollziehende Aufgabenwahrnehmung h) die Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie für Vorhabensträger i) die Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz durch Ausstellungen, Broschüren, Veranstaltungen, Informationszentren usw. j) die Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds k) das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) in Hamburg l) die Förderung der Umweltbildung - insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Der Geodatensatz enthält die Route des Naturerlebnispfads "Rieselfeld" in Freiburg im Breisgau sowie die Standorte der Informationstafeln entlang des Weges.
Der Geodatensatz enthält die Erlaubte Wege im Naturschutzgebiet "Rieselfeld" in Freiburg im Breisgau.
Mehrere Ursprungs- bzw. Vorkommensgebiete (Herkunftsregionen) gebietseigenen Saatguts laut § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) mit ähnlichen Umweltbedingungen wurden zu Produktionsräumen zusammengefasst. Innerhalb der Produktionsräume darf gebietseigenes Saatgut der jeweils zugeordneten Ursprungsgebiete vermehrt werden.