Downloaddienst (ATOM-Feed) mit den geschützten Landschaftsbestandteilen im Landkreis Nienburg/Weser Geschützte Landschaftsbestandteile sind Flächen im Landkreis Nienburg die sich im Außenbereich befinden und keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert worden sind (sonstige naturnahe Flächen).
Darstellungsdienst (WMS) mit den geschützten Landschaftsbestandteilen im Landkreis Nienburg/Weser Geschützte Landschaftsbestandteile sind Flächen im Landkreis Nienburg die sich im Außenbereich befinden und keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert worden sind (sonstige naturnahe Flächen).
Downloaddienst (WFS) mit den geschützten Landschaftsbestandteilen im Landkreis Nienburg/Weser Geschützte Landschaftsbestandteile sind Flächen im Landkreis Nienburg die sich im Außenbereich befinden und keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert worden sind (sonstige naturnahe Flächen).
Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb FD 67 Kreisentwicklung; Aktualitätsstand: März 2024
Die Abteilung für Naturschutz betreibt: a) die Ausweisung bzw. Erweiterung von Schutzgebieten, insbesondere Erweiterung der Naturschutzgebietsflächen sowie die Umsetzung der EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in Hamburg b) die Sicherung von 37 Naturschutzgebieten durch Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Umsetzung c) die Sicherung des Naturschutzes in der Kulturlandschaft durch Vertragsnaturschutz d) die Sicherung und Entwicklung des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer, auch als Teil des UNESCO Welterbes Wattenmeer und als UNESCO Biosphärenreservat in Kooperation mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Dänemark und den Niederlanden für eine gemeinsame Wattenmeer-Politik e) die Aktualisierung und Fortentwicklung des Artenschutzprogramms und der Biotopkartierung als Grundlage für alle raumbezogenen Planungen und zur Ermittlung der Entwicklung der Qualität der Lebensräume der Stadt f) die Überwachung der europäischen und internationalen Vorschriften zum Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (EU-VO 338/97) sowie qualifizierte Vertretung heimischer Artenschutzaspekte g) die Erarbeitung von Vorgaben und Instrumenten zur Umsetzung der Eingriffsregelung in Hamburg sowie vollziehende Aufgabenwahrnehmung h) die Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie für Vorhabensträger i) die Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz durch Ausstellungen, Broschüren, Veranstaltungen, Informationszentren usw. j) die Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds k) das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) in Hamburg l) die Förderung der Umweltbildung - insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)