Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb; Stand: Mai 2018
Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb; Stand: November 2021
Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb
Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb; Stand: Januar 2022
Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb; Stand: September 2014
Naturschutzgebiete in Niedersachsen
Der Metadatensatz beschreibt alle rechtsverbindlich festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. sind im Lkr. Nordsachsen 15 Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 78,55 Quadratkilometer ausgewiesen. Zuständig für die Ausweisung ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Naturschutzbehörde.
Naturschutzgebiete sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragender Schönheit. § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 14 SächsNatSchG
Landschafts- und Naturschutzgebiete der Stadt Delmenhorst
Gebiete in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Sie zeichnen sich durch einen strikten Schutz von besonders wertvollen Räumen aus.