Dieser Datensatz beinhaltet das Trinkwasserversorgungsnetz des Zweckverbandes Grevesmühlen. Die Nutzung ist nur Benutzern mit entsprechenden Benutzerrechten im WebGIS des ZVG möglich.
Abgrenzung der durch hydrogeologische Gutachten ermittelten Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen, die nicht durch Verordnungen nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz/ § 91 Nds. Wassergesetz festgesetzt sind.
Die Stadtwerke Nienburg / Weser GmbH betreiben und unterhalten die Erdgas- und Wassernetze in der Stadt Nienburg. Darüber hinaus beliefern sie die Stadt und einige Ortsteile mit Wasser, das zum überwiegenden Teil aus dem eigenen Wasserwerk stammt.
Abgrenzung der durch Verordnungen nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz/ § 91 Nds. Wassergesetz festgesetzten Wasserschutzgebiete; gegliedert in Schutzzonen.
Die Stadtwerke Lehrte betreiben das Erdgasnetz der Stadt Lehrte und ihrer Ortsteile sowie des Ortsteils Ilten der Stadt Sehnde. Mit Trinkwasser wird die Kernstadt Lehrte beliefert. Das Stromnetz wird in der Stadt Lehrte sowie ihren Ortsteilen betrieben. Die Stadtentwässerung ist in der Kernstadt Lehrte mit den Ortsteilen Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Klein Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel für die Beseitigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasser zuständig.
Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit den Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Trink-/Grundwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung vor.
Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung nach Gemeinden / Landkreise (prozentuale Angabe zum Einwohneranschlussgrad der Gemeinden / Landkreise an die öffentliche Wasserversorgung)
POIs der öffentlichen Trinkwasserspender im Stadtgebiet Trier
Stellt die von INSPIRE betroffenen Datensätze des ANNEX Themas "Area management / restriction / regulation zones & reporting units" dar. Im Einzelnen sind das: - Wasserschutzgebiete - Wassergewinnungsgebiete
Nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung durch behördliche Verordnungen festgesetzt. Dies erfolgt in Niedersachsen überwiegend zur Sicherstellung ausreichender Mengen und zum Schutz des zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen im betreffenden Einzugsgebiet. Daher gelten für die jeweiligen Wasserschutzgebiete gemäß § 52 WHG erforderliche Schutzbestimmungen, durch die bestimmte Handlungen verboten oder nur eingeschränkt zulässig erklärt werden.