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  • Einrichtungen für den Notfall. Dazu zählen Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser und Rettungspunkte.

  • Die öffentliche Einrichtung beinhalten verschiedene Behörden, Verwaltungen und städtische Betriebe.

  • Der Datenbestand enthält Informationen zu den Zuständigkeitsgebieten der Grundbuchämter. Bei berechtigtem Interesse können das Grundbuch eingesehen bzw. bei dem zuständigen Grundbuchamt Grundbuchauszüge beantragt werden.

  • Aufgabe der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist die amtliche Wertermittlung. Ziel ist die Schaffung der Transparenz des Grundstücksmarktes für alle Marktteilnehmer. Zu diesem Zweck wird eine Kaufpreissammlung geführt und ausgewertet, werden Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht, Berichte zum Grundstücksmarkt herausgegeben sowie auf Antrag Gutachten erstattet. Bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse können amtliche Bodenrichtwertauskünfte, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und die Erstattung von Verkehrswertgutachten beantragt werden.

  • Die Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung (ThürFAZustVO) regelt die Bezirke und Sitze der 12 Thüringer Finanzämter. Die Finanzamtsstandorte sind: Altenburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Ilmenau, Jena, Mühlhausen, Pößneck, Sondershausen, Suhl und Sonneberg.

  • Dieser Datensatz gibt Ihnen einen Überblick über alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen mit ihren Kontaktdaten. Die ÖbVI in Thüringen führen u.a. Liegenschaftsvermessungen von privatrechtlichen Antragstellern, kommunalen Körperschaften und Trägern der Bundesverwaltung sowie von Landesbehörden bei Bundesauftragsverwaltung aus. Teilweise verfügen diese auch über eine Berechtigung um amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ONLIKA) zu erteilen.

  • Thüringen ist in drei Flurbereinigungsbereiche aufgeteilt: Gera, Gotha und Meiningen. Diese sind jeweils für mehrere Landkreise zuständig. Flurbereinigung verbindet zweckmäßige Neuordnung von ländlichem Grundbesitz mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum. Durch die Verbindung dieser beiden Komponenten dient die Flurbereinigung wie kein anderes Instrument dem Anspruch des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes für die ländlichen Räume. Gesetzliche Grundlage ist das Flurbereinigungsgesetz.

  • Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ist ein Produkt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Im ALKIS sind die bisher getrennt geführten Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK-Punktdatei, ALK-Grundrissdatei) in einem Informationssystem integriert. ALKIS ist nunmehr das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem. ALKIS steht in Form von WFS-Diensten und Datensätzen im Downloadcenter der HVBG (www.gds.hessen.de) zur Verfügung.

  • Der Datenbestand gibt Informationen zu Servicestellen, die Auskünfte und Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geben können. Informiert wird über Telefonnummern, E-Mail-Adressen, die postalische Anschrift und weiterführende Angaben.

  • INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Flurstücke/Grundstücke für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des ALKIS abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-

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