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  • Einrichtungen für den Notfall. Dazu zählen Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser und Rettungspunkte.

  • Die öffentliche Einrichtung beinhalten verschiedene Behörden, Verwaltungen und städtische Betriebe.

  • Refill-Stationen sind ein Netzwerk von bundesweiten Einrichtungen, in denen mitgebrachte Trinkgefäße kostenlos mit Leitungswasser befüllt werden können. Sie sind durch den digitalen Karteneintrag selbst sowie vor Ort durch einen Refill Aufkleber an Tür oder Fenster erkennbar.

  • Ambulante Hospizdienste (Geschäftsstelle),Stationäre Hospize,Palliativstationen im Krankenhaus,Palliativ Kosiliardienste (PKD)

  • Geschäftsstellen der Krankenkassen

  • Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.

  • Datensatz der Krankenhäuser, die sich im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg befinden mit Angaben über die Planbettenzahl, die Anzahl der teilstationären Behandlungsplätze, die Teilnahme an der Not- und Unfallversorgung sowie an der Geburtshilfe.

  • Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2010. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.

  • PM10-Gesamtemissionen für Niedersachsen je Rasterzelle in kg/a bzw. in t/(km²a) im 2km- bzw. 500m-Raster (Südniedersachsen) erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) Im Rahmen des HErmEliN-Projektes wurde ein Emissionskataster für Niedersachsen erstellt. Es wurden Emissionen für die Quellgruppen Straßenverkehr, Offroadverkehr, Bahnverkehr, Schifffahrt, Hausbrand, Industrie und Landwirtschaft ermittelt. Hier sind die PM10-Emissionen aller betrachteten Quellgruppen aufsummiert im 2km-Raster und für Südniedersachsen im 500m-Raster dargestellt. Die Gesamtemission ist in kg/a und in t/(km²a) angegeben. Das Bezugsjahr der Emissionen beträgt 2011 bis 2015. Die Emissionen dienten im HErmEliN-Projekt zur Erstellung der Immissions-Vorbelastungskarten.

  • NOX-Immissions-Vorbelastungskarte, Bezugsjahr 2011 NOX-Immission je Rasterzelle in µg/m³ erstellt im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) im 2km-Raster für Gesamtniedersachsen und im 500m-Raster für Südniedersachsen. Anhand von Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage des im HErmEliN-Projektes erstellten Emissionskatasters und den Messwerten des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) wurde die NOX-Immission für Gesamtniedersachsen in einem 2 km-Raster und für Südniedersachsen in einem 500m-Raster für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Für jede Rasterzelle ist die mittlere jährliche NOX-Immission in µg/m³ angegeben. Sie wird im HErmEliN-Projekt als Vorbelastung angesetzt.